Das Bundesverfassungsgericht ist Garant und Wächter des Grundgesetzes. Es ist ein Gericht für alle Bürgerinnen und Bürger: Wer sich in Grundrechten eingeschränkt sieht und den Weg durch die fachgerichtlichen Instanzen erfolglos durchlaufen hat, kann seinen Fall nach "Karlsruhe" bringen. Und es ist ein Gericht für Streitigkeiten im Staat - etwa zwischen Bund und Ländern, im Parlament, zwischen Verfassungsorganen.
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