Hallo, Es handelt sich um ein Haus mit Einliegerwohnung in dem es im Keller zwei Abstellräume und einen großen Waschraum gibt. Wenn die Abstellräume und der Waschraum beheizt sind, gehören diese dann für die Berechnung zur Einstufung auch zur Wohnfläche oder muss ich die weglassen? Der CO2- Verbrauch muss doch auf das gesamte Haus bezogen werden oder?