Рет қаралды 248
Geldverschwendung durch unsichere Postversendungen statt der Nutzung vorhandener unentgeltlicher sicherer Postversendungsmöglichkeiten. Wenn bei 160.000 Anwälten und 90.000 Steuerberatern jeder nur 50 PZUs pro Jahr per Post bekommt, sind das 12 Millionen PZUs pro Jahr, die per Post verschickt werden. Diese könnten genauso gut elektronisch per beA, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach seit 2018 oder beSt, dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach seit 2023 kostenfrei versandt werden, da jeder Anwalt und jeder Steuerberater ein solches sicheres Postfach zu unterhalten hat.
Nicht gerechnet sind in der Kalkulation die einfachen Briefe, die per Post versandt werden, aber genauso kostenfrei über das sichere Anwaltspostfach (besonderes elektronisches Anwaltspostfach beA) versandt werden könnten. Gleiches gilt analog für das sichere Steuerberaterpostfach, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach "beSt".
Einfache Briefe kosten zwischen 0,95 bis 2,90 € Porto je nach Größe und Gewicht, gemittelt ohne Gewichtung also 1,925 € pro Postsendung. Wie viele Millionen einfache Briefe von Behörden und Gerichten an Anwälte und Steuerberater geschickt werden, obwohl die kostenfrei beA oder beSt nutzen könnten, weiß ich nicht und habe ich hier nicht kalkuliert.
Wenn wir uns nur die Postzustellungsurkunde PZU (oder aus Postsicht den Postzustellungsauftrag, PZA) einmal betrachten: Zum Grundporto von durchschnittlich wie oben ohne Gewichtung gerechnet von 1,925 € pro Brief kommt pro Sendung für die PZU ein Zuschlag von 4,10 brutto hinzu und die Kosten für das Couvert und die Zustellungsurkunde zusammen mindestens 0,50 € pro Sendung, so liegt der mittlere, nicht gewichtete Preis bei 1,925 € Brieforto, plus PZU-Zuschlag von 4,10 € plus Umschlag und Rücksendeformular von 0,50 € bei 6,525 € pro Sendung. Dies könnte man sparen, wenn man nicht per PZU, sondern per vorhandenem beA und beSt an Anwälte und Steuerberater von Gerichten und Behörden senden würde.
Und bei Sendungen an die besonderen elektronischen Postfächer wären die Sendungen schnell, angeblich völlig sicher und sekundenschnell übermittelt mit den Nachweismöglichkeit des elektronischen Empfangs oder auch bei Fehlern im System des Nachweises des Nicht-Empfangs.
Es wäre also eine sichere kostenfrei Sache.
Stattdessen werden an Anwälte und Steuerberater schätzungsweise - wenn man nur 50 PZUs pro Jahr kalkuliert - mindestens 12 Millionen Sendungen per PZUs pro Jahr versandt. Bei einem mittleren Preis von 6,525 € sind dies 78.300.000 € pro Jahr Portokosten - die bei einer elektronischen Sendung 0 € betragen würden. Nicht darin enthalten in dieser Kalkulation Schreiben an die 15.000 Wirtschaftsprüfer, die ich hier bewusst außen vor gelassen habe, da wir häufig Doppelqualifikationen zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben, aber es natürlich auch Berufsträger gibt, die nur Wirtschaftsprüfer sind. Auch Dreifachqualifikationen, also RA/STB und WP habe ich hier nicht kalkuliert. Weiter sind in diesen 78.300.000 € noch nicht die vielen einfachen Schreiben ohne PZU kalkuliert. Und natürlich müsste man nun gewichten, wie viele Schreiben nicht nur drei Seiten bzw. 20 g beinhalten, sondern größer und umfangreicher sind, sodass sich möglicherweise die Portokosten nach oben verschieben. Aber für diese Kalkulation ist einfach nur der Mittelwert zugrundegelegt ohne Gewichtung der tatsächlich entstehenden Portokosten. Man wird also nicht falsch liegen, wenn man hier ein Volumen von rund 100 Millionen € an Portokosten annimmt für völlig unsinnige Versendungen an Berufsträger, die schneller, einfacher, günstiger und mindestens genauso sicher über die vorhandenen elektronischen Postfächer zu erreichen wären. Es sind rund 100 Millionen € jährlich, die man sicher besser aufwenden könnte. Mir geht es darum, hier Missstände und völlig unsinnige Geldverschwendungen aufzuzeigen und eine Abstellung solcher unerträglichen Verschwendungen anzuregen. Es lässt sich für mich nicht einsehen, warum vorhandene elektronische Wege, die die Anwaltschaft und die Steuerberaterschaft pflichtgemäß unterhalten muss und kostenfrei dann genutzt werden könnten, einfach von Verwaltung und Gerichten nicht genutzt werden.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.