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Für den Bereich des Bahnerdens kommen insbesondere die elektrotechnischen Regeln DIN VDE 0105 Teil 100 und 103 „
Betrieb von elektrischen Anlagen - Zusatzfestlegungen für Bahnen“ sowie das Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport „Merkblatt über das Verhalten der Feuerwehren an elektrisch betriebenen Bahnstrecken“ und die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel “ (GUV-V A3) in Betracht.