#4 Baurecht: Der Pauschalpreisvertrag!

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Prof. Dr. Jörg Zeller

Prof. Dr. Jörg Zeller

Күн бұрын

Пікірлер: 10
@MS-ne3tr
@MS-ne3tr 2 жыл бұрын
Tausend Dank für den Content! So wertvoll!
@Annox88
@Annox88 4 жыл бұрын
Sehr gute Videoserie, die hoffentlich fortgesetzt wird.
@milaninter6254
@milaninter6254 4 жыл бұрын
Sehr informativ und verständlich. Bitte weiter machen
@lovely.giants
@lovely.giants 4 жыл бұрын
Wir sind eine Start-up Videoproduktion in Konstanz. Ihre Videos helfen uns mit der Kenntnis des Preisvorschlags. Vielen Dank!
@123Smadin
@123Smadin 2 жыл бұрын
Erstaunlich was es für Grauzonen gibt. Klasse Videoreihe und sehr gut nummeriert
@lac3r
@lac3r 4 жыл бұрын
Super Videos. Das Intro könnte aber etwas leiser sein:)
@muhammadtaghioladhamzehzar5764
@muhammadtaghioladhamzehzar5764 2 жыл бұрын
Besser kann man nicht erklären
@m.a.3112
@m.a.3112 2 жыл бұрын
Hallo Herr Zeller. Was passiert, wenn ich aus einem EP-Angebot (Gesamtendsumme 40.000€) einen Pauschalvertrag mit einer pauschalierten Rabbatierung (auf 35.000€) vereinbare und anschließend Positionen aus dem Vertrag kürze. Darf ich dann die EP 1:1 aus dem EP-Angebot kürzen? Oder wie ist da die Rechtslage?
@realalejandro5588
@realalejandro5588 2 жыл бұрын
Meines Erachtens darfst du nicht kürzen. Die Mengen sind irrelevant. Entweder es gibt zusätzliche Leistungen (Nachtrag) oder entfallene Leistungen, diese kann man dann tatsächlich streichen weil kein Anspruch besteht. Gruß
@RDP54
@RDP54 3 жыл бұрын
Stunden und Leistung sind völlig egal, das hat ausser dem Unternehmen keinen zu interessieren. Der globale Vertrag ist viel zu teuer. Einmal weil die Planung noch nicht fertig geplant ist, jedenfalls in der Regel. Das ist bei den meisten Großprojekten so. Die Angebote sind wegen der beschriebenen Risiken um 20 % höher. Zum anderen können nur solche Unternehmen anbieten, die Großprojekte ausführen können, also die Big five. Beim Pauschalvertrag sind die höchsten Ansprüche an Mengen und beschriebenen Leistungen zu legen. Die Gerichte sind da sehr pingelig geworden. In der Regel ist der Verwender beim Vertrag immer der unterlegene bei einem Prozess sein. Deshalb ist es immer besser sich zu einigen. Der Prozess der nicht geführt werden muss ist der Beste. Scholz hat bei der Elbphilharmonie das Richtige gemacht und Hochtief die geforderten 200 Mio Euro gezahlt.
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Prof. Dr. Jörg Zeller
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