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Ende Mai 2024 hat Straßen.NRW die gesamten Plan- und Fachunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die B64 Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz zur Bezirksregierung Detmold gebracht. Mit der Übergabe der Unterlagen beantragt Straßen.NRW formell die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Planfeststellungsbehörde. In diesen Unterlagen wird jeder Bürger erkennen können, inwieweit er individuell von den Auswirkungen des geplanten Straßenneubaus betroffen ist. Mit der Durchführung des Verfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und zu der Planung Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle für den Bau fachlich und rechtlich relevanten Sachverhalte geprüft und zum Abschluss die von dem Bauvorhaben berührten öffentlichen Interessen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.