Wäre der Gläubiger auch im Verzug, wenn er durch einen Unfall, welchen der Gläubiger nicht verursacht hat, verhindert wäre? Sprich er den Umstand nicht zu vertreten hat?
@6MinutenJura Жыл бұрын
Gläubiger- oder Annahmeverzug setzt kein Verschulden auf Seiten des Gläubigers voraus. Er kommt selbst dann in Annahmeverzug, wenn er durch Krankheit oder einen unverschuldeten Unfall (Ihre Frage) an der Annahme der Leistung verhindert ist.