Fahrzeugen abschleppen ist wie Fahrverbote verteilen. Anscheinend das einzige was bei manchen Leuten hilft um ihr Verhalten zu ändern. Gerne mehr davon.
@grmpf3 жыл бұрын
In manchen Fällen ist es nicht so einfach. Was ich zum Beispiel etwas bizarr finde, ist die Regelung mit den mobilen Halteverboten. Es wird erwartet, dass man mindestens alle drei Tage prüft, ob das Auto, das man einmal ordnungsgemäß abgestellt hat, sich vielleicht inzwischen in einem mobilen Halteverbot befindet, das demnächst beginnt. Natürlich sind mobile Halteverbote nötig, wenn dort nun einmal Arbeiten stattfinden müssen. Und wenn diese Arbeiten beginnen sollen und es stehen noch Autos da, müssen die natürlich weg. Aber die Arbeiten sind ja in der Regel ewig lange vorher geplant. Warum dann die Schilder erst so kurzfristig aufstellen? Warum die Halter gar nicht vorher benachrichtigen? Warum sind solche Dinge überhaupt so unpragmatisch? Warum muss ich auf der sehr übersichtlichen Seite der Stadt die PDF-Version eine Mitteilungsblatts finden und herunterladen, um diese Dinge zu erfahren, statt dass es online eine Karte davon gibt? Noch besser: Die Karte als App mit Push-Benachrichtigung. Wenn es das gäbe, stünde ich garantiert niemals wieder im „nachträglichen“ Halteverbot. Zyniker würden sagen: Dann würden die Stadt und die Abschleppunternehmen aber auch weniger Geld verdienen. Aber ich weiß noch nicht mal, ob das der Grund ist. Vielleicht ist es einfach nur die deutsche Abneigung gegenüber sinnvollen digitalen Maßnahmen.
@AndreasWe Жыл бұрын
@@grmpf wer Park sein Auto so daß er nicht regelmäßig schaut was da vor sich geht? Oder bist du so ein Womo Parker der sein Schätzchen in den Wohngebieten am Stadtrand dauerparkt.
@Geraldbuer4 жыл бұрын
Die Regelungen zum Zuparken von Privatparkplätzen oder Einfahrten sind nicht mehr zeitgemäß. Die Strafe entspricht fast einer regulären Parkgebühr. Der zeitliche Aufwand des Parkplatzeigentümers steht in keinem Verhältnis dazu. Man muss auch bedenken, dass das Zuparken mehrmals täglich erfolgt - der "Einzelfall" für den Falschparker ist also ein Dauerzustand für den Eigentümer.
@viktortcr9714 жыл бұрын
Dankeschön
@christianlehner22954 жыл бұрын
Eine Frage: wie sieht bei Euch in Deutschland die Rechtslage aus, wenn sich der Eigentümer oder letzter berechtigter Lenker des FZGes zB seine Sachen aus dem FZG entnehmen will oder muss; als Beispiel: Hausschlüssel, Geldbörse, FS, etc. ? Vielen Dank
@ADAC4 жыл бұрын
Hallo Christian, wird im Video erklärt: Es besteht auch in dem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und dieses ist - nach Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2011 - auch nicht unverhältnismäßig. Eine Lösung wird auch erklärt: Zahlung unter Vorbehalt. VG Claude vom ADAC Team
@christianlehner22954 жыл бұрын
@@ADAC Sehr geehrte Damen & Herren! Vielen Dank für die prompte Antwort! Das dies auch Sachen im FZG betrifft, war für mich nicht 100 %ig klar, aber eine interessante Rechtsprechung bei Euch in Deutschland. Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag, einen guten Rutsch ins Jahr 2021 und verbleibe MFG Hr. Lehner Österreich
@christianlehner22954 жыл бұрын
@Wiedergabesteuerung Sehr geehrte Damen & Herren! Das ist ein interessanter Einwand Ihrerseits, wobei hier anscheinend das deutsche Gesetz - wie in vielen Punkten - vom österreichischen Gesetz abweicht. Ich bin zwar kein RA, aber meines Wissens nach, darf in Österreich die Herausgabe privater Sachen aus dem FZG nicht verweigert werden (zB Medikamente, Haustürschlüssel, etc.), wenn ich natürlich die Geldbörse im Auto oder zu Hause habe und dann deswegen auch nicht zahlen kann bzw. ohne diese die Zahlung logischerweise nicht durchführen kann, wäre es interessant wie dass das Gericht dann bei einem GV sieht, denn in diesem Falle wäre ich ja Zahlungswillig bzw. ob hier dann noch die Verhältnismäßigkeit gegeben ist etc. --> wäre ein interessantes GV bzw. man müsste hier schauen, ob es diesbezüglich bereits Urteile gibt. Aber wie gesagt, ich bin kein RA, aber ich weiß, dass die österreichische Judikatur oft von der Deutschen abweicht (perfektes Beispiel diesbezüglich ist die unterschiedlich Regelung, von rechts überholen auf der Autobahn und zB meines Wissens nach, die unterschiedlichen Vorschriften bei zB Winterreifenpflicht/-verordnung, uvm).
@bernhardwatermann79373 жыл бұрын
Die unterschiedliche Handhabung bei "öffentlichem" bzw. "privatem" Grund habe ich verstanden. Wie ist die Lage, wenn vor meiner (privaten) Garagenausfahrt ein Auto am (öffentlichen) Strassenrand geparkt ist und damit meine (private) Ausfahrt zuparkt? Kraft Logik wäre das also ein Fall für die Polizei, weil der Straßenrand öffentlicher Grund ist; richtig ?
@ADAC3 жыл бұрын
Hallo Bernhard, wenn das Fahrzeug, das deine private Ausfahrt zuparkt, auf öffentlichem Grund steht, dann musst du die Polizei für weitere Maßnahmen anrufen. VG Evi vom ADAC Team
@mammutMK23 жыл бұрын
@@ADAC und die polizei interessiert es nen scheiß und sagt man soll sich selbst drum kümmern. Hatten einen behördlich genehmigten schwerbehindertenparklplatz der häufiger zugeparkt wurde und da hat sich keiner bewegt
@giorgiocorleone274710 ай бұрын
@@ADAC Ich bin vor fast 40 Jahren in Frankfurt auf einem öffentlichen Parkplatz von einem anderen PKW zugeparkt worden. Um die Ecke fand ich zufällig ich einen Polizisten. Als ich ihm es erzählt hat, hat er gar nichts gemacht, mit den Worten: "Da kann ich nichts machen!" Wer also auf die Hilfe von Polizei wartet, der bleibt nicht selten alleine gelassen.
@herbertwedelmann3953 жыл бұрын
Wieso ist der wesentlich höhere Pfand- und Zurückbehaltungswert des Autos im Vergleich zu den Abschleppkosten verhältnismäßig? Welche Merkmale des Abwägungsverhältnisses hat denn der BGH dazu herangezogen und abgewogen?
@ADAC3 жыл бұрын
Hallo Herbert, Hallo Herbert, die genaue Begründung des BGH, warum die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, findest Du in der Urteilsbegründung ab Randzeichen 16 👉 juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c1ac3cd1c7d955084b2976a6b15ec708&Sort=3 . VG Evi vom ADAC Team
@saenic9 ай бұрын
Wenn der Abschleppunternehmer überhöhte Preise fordert, dann finde ich, dass man den durchaus verklagen darf. Ich würde hier sogar den Tatbestand des Wucher geltendmachen, wenn der Preis doppelt so hoch wie marktüblich ist. Dazu braucht man ja eine Notlage und die Zurückbehaltung des Autos kann man schon als Notlage verargumentieren.
@ADAC9 ай бұрын
Hallo Matthias, wenn das Abschleppunternehmen überhöhte Preise fordert, dann hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst erstens vor Ort bezahlen und dann versuchen den Betrag teilweise zurückzuholen. Die zweite Möglichkeit ist, dass du zum Amtsgericht gehst und dort den geforderten Betrag hinterlegst. Du bekommst dann vom Amtsgericht einen Hinterlegungsschein, mit dem du das Auto auslösen kannst. Das wird ab 4:17 erklärt. Ab 6:05 wird erläutert, dass es bei einigen Amtsgerichten sogar genügt, die ortsüblichen Preise zu hinterlegen und nicht etwa irgendwelche überzogenen Forderungen. VG Evi/Social Team
@KaiAUSDERKISTE-g3s10 ай бұрын
Sachverhalt Parküberwachung auf privatem Grund: Ist eine Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugs rechtmäßig, um eine Zahlung einer Leerfahrt vor Ort zu erzwingen, also noch bevor das Fahrzeug abgeschleppt/aufgeladen wurde? Zb. durch Blockieren der Ausfahrt. Dies steht dem Zweck des Abschleppens (die zeitnahe Beseitigung der unrechtmäßigen Eigenmacht) doch klar entgegen.
@ADAC10 ай бұрын
Hallo @user-ge6rt6es3s, das hängt davon ab, ob man die Leerfahrt bereits als Maßnahme zur Beseitigung der Besitzstörung einschätzt. Wenn man das annimmt, wäre das wohl auch als dasselbe rechtliche Verhältnis im Sinne des § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) zu sehen. Unserer Meinung nach wird das von den Gerichten eher als zulässig erachtet werden. VG Marion/ Social Team
@joaoteschner6484 Жыл бұрын
Bei mir ist folgender Fall: Hatte ein Reh Unfall mit meinen Motorrad und war nicht mehr in der Lage mich ums Abschleppen zu kümmern was dann die Polizei gemacht hat. Meine Versicherung möchte jetzt aber Max 200 zahlen von den fast 600 € ist das rechtens ? Ist bei der HUK mit kfz Schutzbrief versichert.
@ADAC Жыл бұрын
Hallo Joao, tut uns leid, aber deine Frage können wir nicht so pauschal beantworten. Wende dich als ADAC Mitglied doch bitte für eine kostenlose Rechtsberatung an unsere Clubjuristen 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
@stefankoesters3520 Жыл бұрын
Guten Morgen, ich wurde, in Hessen, aus einer öffentlichen Strasse abgeschleppt, weil ich vor einem "Müllplatz" geparkt habe. Dieser Müllplatz liegt auf einem Grundstück einer Wohnungsgesellschaft. Die Abschleppung erfolgte auf deren Anweisung. Nach Rückfrage bei der Polizei wurde mein FZ nicht im Aiftrag dieser oder des Ordnungsamtes abgeschleppt. Es steht dort, vor dem Platz ein Schild, welches von der Wohnungsgesellschaft aufgestellt wurde. Dieses ist nicht wie ein reguläres Verkehrsschild angebracht sondern steht längs zur Fahrtrichtung. Um mein FZ zurück zu erhalten musste ich die Abschleppkosten direkt begleichen. Im Bereich dieses Müllplatzes ist der Bordstein nicht abgesenkt. Zudem, fand am Tag der Abschleppung nach dem Müllkalender der Entsorgungsbetriebe keine Tonmenleerung statt. Wie wäre eine solche Situation zu bewerten? Einen schönen Tag zusammen!
@ADAC Жыл бұрын
Hallo Stefan, inwieweit das Abscheppen deines Fahrzeugs in diesem Fall rechtlich in Ordnung war, können wir pauschal leider nicht beurteilen. Du kannst dich als ADAC Mitglied aber gerne kostenlos rechtlich beraten lassen. Die Kontaktmöglichkeiten zu den ADAC Clubjuristen findest du auf dieser Seite 👉www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Marion/ Social Team
@rebeccalo8850 Жыл бұрын
Hallo sehr geehrte Damen und Herren, wie schaut es aus, wenn man morgens vergessen hat das ab dem heutigen tage dort eine Baustelle beginnt und ein paar Parkplätze gesperrt wurden? Und ich trotzdem dort stehe und siese meon Auto umgestellt haben. Eine straße weiter.
@ADAC Жыл бұрын
Hallo Rebecca, beachte bitte unsere Infos zum polizeilichen Abschleppen bzw. Versetzen des Fahrzeugs hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/abschleppen/ . VG Andi / Social Team
@giorgiocorleone274710 ай бұрын
Habe ich es richtig verstanden, dass wenn mir jemand die Zufahrt auf meinen Grundstück/Parkplatz blokiert und ich rufe den Abschleppdienst an, bezahle ich nichts? Ich frage, weil es immer hiess, dass derjenige (im Falle einer Privatperson, nicht Behörde) die Abschleppkosten zuerst bezahlen muss, der den Abschlepper angerufen hat.
@ADAC10 ай бұрын
Hallo Giorgio, wenn du ein auf deinem Grund falsch geparktes Fahrzeug abschleppen lassen willst, dann bist du natürlich zunächst einmal der Auftraggeber und schuldest die entsprechende Vergütung für die Leistung. Viele Abschlepper und vor allem die auf das Abschleppen von Falschparkern eingestellten Parkraumbewirtschafter arbeiten aber nach dem Abtretungsmodell, lassen sich also deinen Anspruch gegen den Falschparker auf Kostenersatz abtreten und verlangen die Abschleppkosten direkt vom Falschparker oder Halter. Das muss man natürlich vor Erteilung eines Abschleppauftrags klären. VG Marion/ Social Team
@giorgiocorleone274710 ай бұрын
@@ADAC Danke für die Antwort :) Aber, wie findet man schnell einen Abschlepper, der laut Ihnen: "...arbeiten aber nach dem Abtretungsmodell, lassen sich also deinen Anspruch gegen den Falschparker auf Kostenersatz abtreten und verlangen..."? Man findet in einer Grossstadt vllt. 10 Abschleppfirmen und telefoniert sie der Reihe nach ab, oder wie?
@ADAC10 ай бұрын
Einen anderen Tipp haben wir leider auch nicht.
@grmpf3 жыл бұрын
Wie verhält es sich denn, wenn das eigene Einkommen gering genug ist, dass man in einem Monat nur weniger ansparen kann als die Standgebühren im gleichen Zeitraum wachsen? Die Situation ist ja für niemanden von Vorteil; wenn das Abschleppunternehmen darauf besteht, dass die vollen Gebühren auf einmal gezahlt werden, kann es sie logischerweise niemals erhalten. Gibt es da irgendwelche Grenzen der Verhältnismäßigkeit?
@ADAC3 жыл бұрын
Hallo grmpf, auch wenn das Abschleppen zurecht erfolgt ist und eine Verwahrung durch den Abschlepper auf seinem Firmengrund stattfindet, ist strittig, ob überhaupt ein Anspruch auf Übernahme der zusätzlich angefallenen Standgebühren besteht. Hintergrund ist, dass nur das Abschleppen, aber nicht die Verwahrung des Kfz in Auftrag gegeben wird. So hat etwa das Amtsgericht Brandenburg mit Urteil vom 14.10.2016 (Az.: 31 C 63/15) entschieden, dass Standkosten oder Verwahrungsgebühren als Teil von Abschleppkosten i.d.R. nicht erstattungsfähig sind. Aus diesem Grund ist leider keine pauschale Aussage möglich, sondern eine anwaltliche Beratung zur Erstattungsfähigkeit der Standkosten zu empfehlen. VG Heidi vom ADAC Team
@ChrisBehr-o9o Жыл бұрын
Mein Auto wurde von einem Supermarktparkplatz abgeschleppt. Ich habe es noch am gleichen Tag auf dem ungesicherten Parkplatz einer Autowerkstatt gefunden. Was passiert wenn ich es jetzt mitnehmen ohne die Abschleppkosten zu bezahlen?
@ADAC Жыл бұрын
Hallo @user-kp7sh1rr3i, unabhängig von der Frage, ob du mit einer Mitnahme des Kfz Ärger bekommst, z.B, wegen verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB), musst du damit rechnen, dass du als Halter (als Fahrer sowieso) mit den Abschleppkosten konfrontiert wirst, wenn die Abschleppmaßnahme gerechtfertigt war. VG Marion/ Social Team
@gunni51103 жыл бұрын
Und wenn im abgeschleppten Fahrzeug eine überreife Banane liegt ?
@LILLIT073 жыл бұрын
Wie sieht es denn dann aus (ist mir erst passiert). Bei der Einfahrt auf dem Parkplatz kein Schild über privatparkplatz. Auf dem Platz selber auf der rechten Seite gut gekennzeichnet das es ein privatparkplatz ist, auf der gegenüberliegenden Seite kein einziges Schild. Ich stand keine 20 Minuten auf der Seite ohne Schild und schon kam der abschlepper. Auto habe ich nur nach einer Zahlung von über 380€ zurückbekommen Zudem noch gesagt bekomme , das alle Parkplätze mit Pflastersteinen ein privatparkplatz sei. Mhhhh🤔. Das wusste ich nicht . Ich habe alles fotografiert und werde mich da auch rechtlich nochmal erkunden. Aber wie sieht denn dann da die Lage aus?
@ADAC3 жыл бұрын
Hallo LILLIT07, es wird in Deinem Fall entscheidend darauf ankommen, ob für Dich erkennbar gewesen ist, ob die von Dir belegte Stellfläche Privatgrund ist oder nicht. Auch ohne Beschilderung kann sich dies aus den Umständen des Einzelfalls (z.B. die Pflasterung) ergeben. Diesbezüglich und auch in Hinsicht auf die Höhe der Abschleppkosten ist Dir wohl eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. Sollte man zum Ergebnis gelangen, dass man (zumindest teilweise) das Geld zurückverlangen kann, bitte daran denken, dass man dies nach der BGH-Rechtsprechung beim Grundstücksberechtigten machen muss und nicht beim Abschlepper. Du kannst dich mit dem Fall auch gerne an die für unsere Mitglieder kostenlose Rechtsberatung wenden =>www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Andi vom ADAC Team
@alisapanci67192 жыл бұрын
👍 👍 👍 👍 👍 👍 👍
@jumeauxl Жыл бұрын
Liebe ADAC Juristen, mein Auto wurde aufgrund eines temporär aufgestellten absoluten Halteverbots in meiner Anwohnerparkzone (öffentlicher Grund in Berlin, polizeiliche Anordnung bei gültigem Parkausweis) einige Straßen weiter umgestellt. Der neue Ort wurde mir durch einen Beamten mitgeteilt und die Abholung erlaubt, nur befand er sich wieder in einer Parkraumbewirtchaftungs Zone und diesmal ohne Parkschein. Der Abschleppdienst hat also einen Ort gewählt, der mir zwei weitere Knöllchen zu je 20€ in den fünf Tagen Standzeit einbrachte - früher ist mir die Umsetzung nicht aufgefallen. Wer muss nun diese letzten Beträge bezahlen? Viele Grüße, Gerard
@ADAC Жыл бұрын
Als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine kostenfreie rechtliche Beratung zur Verfügung 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt 🙂 VG Andi / Social Team
@JohnnyCacheX4 жыл бұрын
Wenn ich da an so Spezialisten wie meine beste Freundin denke, welche permanent ein leeres Konto und auch Geldbeutel haben, frage ich mich dann schon was die machen sollen. Da ist dann das Auto schnell man einen ganzen Monat weg... wobei ich mir sicher bin daß sie dann gleich weitere Gebühren für die Lagerung erheben werden.
@jeffharding57253 жыл бұрын
Genau so ist es dann. Aber da deine Freundin eine erwachsene und voll geschäftsfähige Frau ist, muss sie dann eben mit all den Konsequenzen, die das mit sich bringt, leben.
@anderedenkennach-wirdenken91874 жыл бұрын
Es muss noch viel mehr abgeschleppt werden, bis alle Gehwege, Radwege und Privatparkplätze frei gehalten werden.
@MrBodyguart4 жыл бұрын
Lieder ADAC ich versteh nicht warum man nicht einfach vorher den Fahrzeughalter telefonisch anruft, bevor man sich den Ärger mit der Abschleppung macht? Die meisten Falschparkbargatelle können in 5 Minuten erledigt werden, gerade durch das Nummernschild des Autos kann man schnell an die Informationen des Fahrzeughalters herkommen. Hier wünsche ich mir entsprechende Änderungen. Wenn ein Fahrrad falsch irgendwo steht, wird dieses nicht "abgeschleppt". Wo bleibt hier die Justiz? Da wünsche ich mir auch enstprechende Anpassungen
@MrBodyguart4 жыл бұрын
Ich ergänze noch: Natürlich ist Falschparken nicht in Ordnung. Das Buß´geld muss trotzdem gezahlt werden, aber wenn man in bestimmten Städten über 200 Euro für eine Abschleppung zahlen muss ist das schon eine Frechheit
@mr-spyder4 жыл бұрын
@MrBodyguart .... und was kann der ADAC dafür?
@MrBodyguart4 жыл бұрын
@@mr-spyder petitionen machen in die Politikdiskussionen sich einmischen. Der ADFC macht das doch auch permanent
@ADAC4 жыл бұрын
Hallo MrBodyguart, hierzu gibt es eine Entscheidung des OVG Hamburg: OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001: Az.: 3 Bf 429/00 Die Verwaltungsbehörde ist in der Regel nur dann verpflichtet, den Fahrer oder Halter eines ordnungswidrig parkenden Fahrzeugs zu ermitteln, wenn sich aus einer im Pkw zurückgelassenen Mitteilung ergibt, dass dieser innerhalb kürzester Zeit erscheinen kann, um sein Fahrzeug zu entfernen. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt allerdings sehr wohl das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Als mildere und zugleich besser geeignete Maßnahme wäre hier die Kontaktaufnahme mit dem Kläger als Fahrer des störenden Fahrzeugs in Betracht gekommen. Grundsätzlich ist die Beklagte allerdings nicht verpflichtet, den Fahrer bzw. Halter eines Fahrzeugs zu ermitteln, um ihn zum Wegfahren aufzufordern. Einem derartigen Nachforschungsversuch stehen regelmäßig die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehenden Verzögerungen bei der Beseitigung der Störung entgegen. (BVerwG DVBl. 1983, 1066, 1067). Eine Ausnahme drängt sich jedoch dann auf, wenn sich Anhaltspunkte für eine schnelle und sichere Heranholung des Fahrers ergaben. Solche Anhaltspunkte liegen etwa vor, wenn der Fahrer - z.B. durch Hinterlassen einer entsprechenden Information - selbst Vorkehrungen dafür getroffen hat, daß er leicht, kurzfristig und zuverlässig erreichbar ist (HmbOVG, Beschl. v. 3.9.1999, 3 Bf 11/99). Aus den Entscheidungsgründen: Die Polizei muss grundsätzlich eine entsprechende Nachricht eines Autofahrers beachten und einen Anrufversuch machen, bevor sie das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug abschleppt. Der Hinweis „Komme sofort“ ist aber zu unbestimmt und reicht daher nicht aus, die Polizei zum Anrufen zu verpflichten. Aus der Mitteilung muss außerdem hervorgehen, wo sich der Autofahrer konkret aufhält, damit einzuschätzen ist, wie lange es dauern wird, bis das verkehrswidrig abgestellte Fahrzeug entfernt ist. Hierfür kommt nur ein Zeitraum von ca. fünf Minuten in Betracht. Sonst ist das Abschleppen durch die Polizei zulässig. Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen und zur Begründung ausgeführt, dass verhindert werden müsse, das Kraftfahrzeugführer mit Hilfe von entsprechenden Angaben unter Inkaufnahme von Bußgeldern, aber in Erwartung eines hieraus folgenden Schutzes vor dem Abschleppen Verkehrsverstöße begehen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern. Eine Verpflichtung der handelnden Beamten vor der Abschleppmaßnahme die hinterlegte Mobilfunknummer anzurufen, könne sich ferner auch im Hinblick auf ein entsprechendes Vorbild- und Nachahmungsverhalten nicht ergeben. Selbst bei hinterlassenem Zettel mit Mobilfunknummer muss daher kein telefonischer Kontakt erfolgen. Dies gilt damit erst recht für Falschparker, die keine Zettel in ihrem Fahrzeug hinterlassen. VG Franz vom ADAC Team
@tomtina3134 жыл бұрын
in Österreich ist das anders, folgendes gilt in Österreich. Das Eigentum und Besitzrecht ist ein viel höheres Recht(Verfassungsrecht), als das Abschlepprecht und deren Kosten. Das bedeutet das der Eigentümer (meist Halter) sehr wohl sein Fahrzeug auch OHNE SOFORTIGE der Abschleppkosten sein Eigentum ausgehändigt werden MUSS. Die angeblichen Kosten muss der Betreiber(oder Abschlepper, Verursachprinzip) bei Gericht(oder aussergerichtlich) im Regress Nachverfahren einfordern so einfach ist das.. Ganz Klar weil der Eigentümer oder Besitzer ja nicht auf seinen Besitz oder Eigentum ausdrücklich schriftlich verzichtet hat, sondern es wurde ihm UNFREIWILLIG(manchmal auch gesetzwidrig) entzogen das gilt schon bei Entzug von mindestens EINER MINUTE es ist egal ob( gesetz oder ungesetzlich) . Weil das stellt strafrechtlich sehr wohl eine schwere Nötigung oder Besitzstörung dar, Also ich verstehe nicht den Bundesgerichtshof, das ist doch glatte Wegelagerei und Zwangsgeldeintreib und ist daher verboten. also das Verfassungsrecht kann man durch andere niedrige Rechte(Verkehrsrecht, nicht ausser Kraft setzten sondern hat höhere Priorität. Also auf zum Verfassunggericht nur so geht das , Das Bundesgericht ist noch lange kein Höchstgericht, drum heisst es ja Bundesgericht(niedriges Gericht). Ausserdem gilt das der ZUGANG zu seinem Besitz oder Eigentum ohne jede kleinste Verzögerung( das nennt man Besitzstörung) sofort zugängig gemacht werden muss AUCH ohne vorige Bezahlung, ausser durch Beschluss eines Strafgerichtes Richter,Amtsbeschluss(vorüber gehend Beschlagnahmen )(Strafprozessordnung). also die Betreiber BESCHLAGNAHMEN deinen Besitz wenn du nicht vorher bezahlst(Verfassungswidrig), fragen noch,bitte