Natürlich nicht! Unterliegt der Pauschalbesteuerung beim Arbeitgeber!
@boomerfan3692 ай бұрын
@@ergomiro Diese Antwort ist so nicht richtig. Im § 40a (2) EStG steht klar drin, dass der Arbeitgeber pauschalieren kann - er muss es aber nicht. Er kann die Besteuerung auch ganz normal über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Lohnsteuerklasse, eventuelle Freibeträge u. ä.) durchführen. Der Arbeitgeber hat sogar noch die Möglichkeit, zu pauschalieren und arbeitsrechtlich diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen (sprich: diese Pauschalsteuer vom Bruttolohn einzubehalten). Der Arbeitgeber hat somit drei unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Minijob-Bruttolohn steuerlich zu behandeln. Welche Möglichkeit er nun wählt, ist ganz alleine seine freie Entscheidung.
@ergomiro2 ай бұрын
@@boomerfan369 Nun, ... es ist nicht seine freie Entscheidung, denn wenn der Arbeitnehmer sich dort verweigert, gibt es keine Arbeit die zu versteuern ist. Ich kenne niemanden, welcher z.B mit Lohnsteuerkarte eine Minijob angenommen hat! Angebot und Nachfrage regeln auch dieses Feld.
@frankweber96142 ай бұрын
Guten Tag, ich finde es immer wieder so richtig gut.😂😢 Theoretisch mag es bei vielen Rentner so sein. Wir leben in der Türkei und zahlen für unsere kleine Rente sehr viele Steuern. In Deutschland brauchten wir keine Steuern zahlen. Jetzt müssen wir sogar vierteljährlich eine Vorauszahlung andas deutsche FA Neubrandenburg zahlen. Da wir uns in Deutschland ordentlich abgemeldet haben, zahlen wir für unsere kleinen Renten vollständig Steuern. Wir können nichts absetzen oder abschreiben. Kein Splitting und sonstiges Anwenden. Es ist eine reine Abzocke vom deutschen Staat. Wir haben mehrmals einen Antrag auf die "unbeschränkte Steuerpflicht" gestellt !!!!😢 Dieser wurde jedesmal abgelehnt. Warum? Das deutsche FA Neubrandenburg lehnt es auch immer wieder ab. Warum? Wir haben nur unsere kleinen Renten und keine neben Einkünfte.😢😢😢Was können wir noch unternehmen?