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Der Eichmann-Prozess fand vom 11. April bis zum 15. Dezember 1961 in Jerusalem statt. SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, der während des Zweiten Weltkriegs die Deportation von europäischen Jüdinnen und Juden organisiert hatte, war mitverantwortlich für die Ermordung von Millionen Menschen. 1960 wurde er vom israelischen Geheimdienst in Argentinien, wo er sich versteckte, entführt und nach Israel gebracht. Der Prozess endete mit Eichmanns Verurteilung zum Tode.
Bereits die Aufzeichnungen der Verhöre Eichmanns während der Voruntersuchung zeigen seine Verteidigungstrategie und seine Selbstdarstellung, die oft unter Hannah Arendts teilweise missverstandenen Aussage der «Banalität des Bösen» zusammengefasst wird. Eichmann gab sich als biederer Beamter, der lediglich Befehlen gefolgt und nicht direkt in die Deportation oder Ermordung von Menschen involviert gewesen sei.
Vom Ausmass des Holocaust zeigte er sich vor Gericht schockiert. Dass dies nur eine Verteidigungsstrategie war, belegen Aussagen Eichmanns aus Argentinien im Rahmen der sogenannten Sassen-Protokolle. Dort hatte er sich in aller Deutlichkeit als antisemitischer Überzeugungstäter geäussert, seine Zustimmung zur Vernichtung des europäischen Judentums verlauten lassen und bedauert, dass es ihm nicht gelungen war, mehr Jüdinnen und Juden in den Tod zu schicken.
Die Philosophin Bettina Stangneth hat in zwei Büchern das Leben Eichmanns und das Verhör durch Avner Werner Less, dessen Nachlass sich im Archiv für Zeitgeschichte befindet, analysiert.
Ausschnitt aus dem
Verhör Adolf Eichmanns
durch Avner W. Less
Tonband No. 5
(Juni 1960)
Archiv für Zeitgeschichte
AfZ: NL Avner W Less / 226