Anwartschaft auf die Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt: Ja oder nein?

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BDAE GRUPPE

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Күн бұрын

Пікірлер: 16
@Der911er
@Der911er Жыл бұрын
Danke für diesen sehr informativen Bericht. Es wäre toll wenn ihr auch gleichermaßen die Thematik für einen PKV Versicherten erläutern könntet. Vielen Dank
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE Жыл бұрын
Vielen Dank für das Feedback und es freut mich, dass unser Video informativ ist! Danke auch für die Anregung, das Thema noch dezidierter für die PKV aufzubereiten. Wir werden das gerne tun! Für konkrete Fragen melde dich gerne direkt bei unserem Team: marketing@bdae.com
@lupaulk7684
@lupaulk7684 Жыл бұрын
Vielen lieben Dank für das Video. Das hat mir sehr weitergeholfen.
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE Жыл бұрын
Das freut uns wirklich sehr! Philipp hat auch zu dem Thema bereits referiert und da kamen viele Fragen auf, die wir in diesem Video ausführlich beantwortet wissen wollten. Für weitere Anregungen und Fragen melde dich gerne direkt bei uns: marketing@bdae.com
@nicksc91
@nicksc91 3 ай бұрын
Hallo:-) Was wäre denn die Alternative wenn der Auslandsaufenthalt nur sehr knapp weniger als 3 Monate sind? Der Basisbeitrag?
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE 3 ай бұрын
Hallo und vielen Dank für die Frage! Wenn Sie bereits wissen, dass Sie nur eine kurze Zeit auf Ihren bisherigen Versicherungsschutz verzichten, können Sie den ganz einfach so beibehalten! Für alles, das Ihre Versicherung im Ausland nicht abdeckt, bieten wir natürlich die ideale Ergänzung. Beste Grüße aus Hamburg!
@Hos-j6p
@Hos-j6p 8 ай бұрын
Gutes und wichtiges Video. Danke. Eine Frage zur Mindestdauer eines Auslandsaufenthalts für den Wechsel in die Anwartschaft. Sie sagen im Video 3 Monate. In meinen Unterlagen steht "mehr als 3 Kalendermonate" . Ist das das gleiche oder bedeutet letzteres, dass man mindestens 3 volle Kalendermonate im Ausland verbringen muss? Wie wäre ein Beispiel für jemanden, der am 15. März abfliegt?
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE 8 ай бұрын
Vielen lieben Dank für diese nette Frage! Nach unserer Kenntnis sind damit tatsächlich drei volle Kalendermonate gemeint, um die gesetzlich verankerten Anspruch auf die Anwartschaft zu erfüllen. Für den 15. März würde das bedeuten, dass auch noch der volle April, Mai und Juni dazu zählen. Wir vermuten, dass der Grund dafür administrativer Natur ist.
@SebiLorenz32
@SebiLorenz32 10 ай бұрын
Hallo ich eine eine Frsge zu folgendem Szenario. Versicherung in D bei der PKV, dann Auslandsaufenthalt in Frankreich über 5 Jahre, in der frz. gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann man jetzt sich frewillig in der GKV versichern? Variante : vor dem Frankreichaufenthalt keine berufliche Tätigkeit, sondern familienmitversichert in der PKV
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE 9 ай бұрын
Vielen Dank für diese gute Frage! Für die Aufnahme in der deutschen freiwilligen Krankenversicherung werden die Vorversicherungszeiten vorausgesetzt. Die französischen GKV-Zeiten werden zur Erfüllung einer solcher Voraussetzung anerkannt. Eine freiwillige Versicherung in Deutschland ist somit möglich.
@Geistkaempferin
@Geistkaempferin 10 ай бұрын
Kommt man denn nicht, nachdem man aus dem Nicht-Eu-Ausland nach 12 Monaten zurückkommt (also in D abgemeldet, vorher privat versichert) automatisch aus der PKV raus? Ich dachte die Versicherungspflicht in D erlöscht dann mit Abmeldung aus D automatisch bei z.B. internationaler Privatversicherung (z.B. in Luxemburg) für 12 Monate während Weltreise? LG 🤔
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE 9 ай бұрын
Die Versicherungspflicht endet in der Tat mit dem Wegzug und Abmeldung aus Deutschland und lebt nach der Rückkehr wieder auf. Wer zuletzt bzw. vor dem Wegzug bei einer PKV versichert war, wird von der Versicherungspflicht in der PKV erfasst. Ein Wechsel in die GKV aufgrund einer Abwesenheit bzw. des Wegzugs ist nicht möglich.
@thomas678meier7
@thomas678meier7 Жыл бұрын
Hi, kann man auch einfach eine freiwillige KV im EU-Ausland abschließen und sich diese dann hier in Deutschland anrechnen lassen?
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE Жыл бұрын
Hallo, danke für die Frage! Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich auch im Ausland gesetzlich krankenzuversichern. Das duale System (GKV und PKV) gibt es in der Form allerdings in anderen EU-Ländern nicht. Tatsächlich lassen sich auch keine Versicherungen in dem Sinne anrechnen, sondern nur Wartezeiten und Beitragszeiten. Wer im EU-Ausland gesetzlich versichert ist (etwas durch eine abhängige Beschäftigung), kann zumindest nachweisen, dass er oder sie lückenlos krankenversichert war. Unter Umständen wird dies als eine Form der Anwartschaft bei der GKV in Deutschland anerkannt. Hier empfiehlt es sich aber, mit der Krankenkasse drüber zu sprechen. Am wenigsten kompliziert bleibt bei einem EU-Aufenthalt die gesetzliche Anwartschaftsversicherung.
@thomas678meier7
@thomas678meier7 Жыл бұрын
@@BDAEGRUPPE Danke erstmal für die umfassende Antwort. Mein Kumpel wohnt in Deutschland, arbeitet aber in Holland. Ist dort auch krankenversichert. Jetzt hat er bei einer deutschen KV ein Formular eingereicht und kann auch mit deutscher KV-KARTE zum Arzt. Die deutsche KV leitet allerdings die Abrechnungen an die holländische KV weiter, weil er da ja ursprünglich über den Arbeitgeber versichert ist. Meine ursprüngliche Frage zielte also darauf ab, ob man das mit einer freiwilligen KV im Ausland auch so machen kann. Die Beiträge hier in Deutschland sind einfach unverschämt hoch. Z.B. freiwillige KV in Bulgarien für 10 Euro im Monat abschließen und damit in Deutschland nachweisen, dass man eine freiwillige KV abgeschlossen hat. Die deutsche KV rechnet dann mit der bulgarischen KV ab. Hier in Deutschland gilt ja leider KV-Pflicht. LG 😀👍
@BDAEGRUPPE
@BDAEGRUPPE Жыл бұрын
@@thomas678meier7 Wir geben das mal an unsere Berater. Die können das sicher einschätzen. Kann ein wenig dauern, aber wir melden uns wieder! Vielen Dank für den guten Input! Das freut uns sehr.
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