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Es läuten die 7 Glocken aus Reschen im oberen Vinschgau in Südtirol.
Stimmung: e' fis' a' cis" e" fis" ais"
Glocken 1/2: Johann Grassmayr, Innsbruck 1988
Glocken 3/6: Giovanni Colbacchini, Trient 1924
Glocke 4: Hans Schellener der Jüngere, Bozen 1661
Glocke 5: Giovanni Colbacchini, Trient 1925
Glocke 7: Totenglocke aus dem Jahr 1476
Die Glockenweihe von e' und fis' fand am 25. September 1988 statt.
1933 wurde Reschen zur selbstständigen Pfarrei erhoben, bis dahin war Reschen eine von Graun abhängige Expositur. Am 19. August 1951 feierte Pfarrer Kassian Öggl den letzten Gottesdienst in der alten Pfarrkirche, danach war durch die Seestauung bereits Wasser in die Kirche eingedrungen. Erst 10 Jahre später wurde das Gotteshaus abgerissen.
Die heutige Pfarrkirche wurde 1951 - 1953 erbaut (Architekt Platter Luis, Bozen). Es war wenig Geld vorhanden und musste gespart werden. Viele der ursprünglich geplanten Arbeiten wurden gestrichen. Den Schwerpunkt des von Wolfram Köberl gestalteten Freskos in der Apsis bildet das Martyrium des hl. Sebastian. Die beiden Seitenaltäre aus grauem Marmor stammen von der alten Grauner Pfarrkirche. Die Seitenaltarbilder (Immaculata und hl. Elisabeth) wurden aus der alten Reschener Pfarrkirche gerettet. Die heutige Orgel stammt aus dem Jahre 1995. Im Turm hängen 7 Glocken, die schwerste wiegt 1200 kg, die leichteste ist gleichzeitig die älteste: Sie stammt aus dem Jahr 1476 und wiegt 70 kg.
(Quelle: "Kirchen und Kapellen rund um den Reschensee", Provinz-Verlag, Othmar Pider, Stefan Hainz, Peter Pircher, 2005.)
In Reschen entspringt Italiens zweitgrößter Fluss, die Etsch, die in ihrem Verlauf Städte wie Meran, Bozen, Trient und Verona passiert.
Die Fraktion Reschen selbst liegt auf rund 1513 m Meereshöhe unweit des Reschenpasses. Auf der Passhöhe verläuft die Wasserscheide zwischen Donau (Schwarzes Meer) und Etsch (Mittelmeer).
An der Schalttafel stand konzentriert "frauenfelder82" ;-)
Ein großer Dank für das genehmigte Sondergeläut geht an den Hochw. Herrn Pfarrer sowie an den Herrn vom Pfarrgemeinderat.