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ASCHAFFENBURG: Nachbarn packen aus! So lebte der Täter in einer Flüchtlingsunterkunft
Nach der Messerattacke von Aschaffenburg mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dort befinde der Mann sich inzwischen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der Unterbringungsbefehl erging den Angaben zufolge auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen. Zuvor hatte die «Bild» darüber berichtet.
Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird zweifacher Mord, zweifacher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hat er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Der Afghane soll in einem Park der Stadt an der Landesgrenze zu Hessen am Mittwochmittag einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen Deutschen (41) getötet haben - völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) schilderte.
Zudem wurde ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt. Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm. Die drei Schwerverletzten befinden sich nach wie vor in einem Krankenhaus. «Sie sind aber alle außer Lebensgefahr», sagte ein Polizeisprecher.
Der Verdächtige ist 28 Jahre alt. Polizisten nahmen ihm kurz nach der Tat fest. Der Mann war Herrmann zufolge ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen - es aber offensichtlich nicht getan. Nach Herrmanns Worten war der Mann «offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung». Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.
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Das Video wurde 2025 erstellt