Hallo! Zunächst erstmal vielen Dank für die tollen Beiträge! Hier mal unsere Erfahrungen zum Thema Bestandsschutz, ich versuche mich kurz zu fassen. Also ; kleines Dorf im Taunus, überwiegend sehr alte Häuser teilweise mit Ensembleschutz oder auch Denkmalschutz, Ortskern. Küchenofen aufgrund Alters und Zustand ausgemustert und vor Neukaufen wie empfohlen den Bezirksschorni informiert. Unserer Schornstein stammt aus Umbau aus den sechzigern und war seitdem angemeldet und auch im Betrieb. Schorni kommt und stellt fest oberer Teil des Schornsteins muss neu gemauert werden weil Fugen nicht mehr gasdicht , dazu noch aufgrund des zu geringen Abstandes zum Nachbarn ( in unserem Fall nur knapp 10 Meter und dessen Haus in aufsteigender Hanglage) muss unser Schornstein wegen der neuen Ableitbedingungen um ca 4 bis 6 Meter Edelstahlschornstein erhöht werden und auch noch Abspannungen mit Drahtseilen. Also erstmal Angebot eingeholt, Schock! Kosten liegen ohne Statiker bei rund 30000 Euro! Guter Tipp vom Schornsteinbauer; Bauamt der Gemeinde Zweckmäßigkeit prüfen lassen für Ausnahmegenehmigung. Post von der Gemeinde; Nö, wir sind nicht zuständig, Sache des Bezirksschornis! Also wieder Schorni angesprochen und der verweist nun plötzlich an das Bauamt des Landratsamt . Nach einem sehr netten Gespräch mit der zuständigen Dame dort die Erkenntnis das das Wort Bestandsschutz nur eine leere Worthülse ist und es eigentlich keine klare Reglung gibt. Laut des Amtes hat die 15 MeterAbstandsregel schon vor der Änderung gegolten, wenn aber in unsere Küche ein sogenannter Küchenherd in Betrieb und angemeldet war dann greift der Bestandsschutz im vollen Umfang und der Schornstein darf Weiterbetrieben werden. Allerdings nur wenn sich keine Nachbarn beschweren und nach Instandsetzung der Fugen bzw defektes Mauerwerk.) Achtung, jetzt kommt’s; bitte wenden Sie sich für das weitere Vorgehen an Ihren Bezirksschornsteinfeger! So, nun sind wir mal gespannt wie diese Odyssee nun weitergehen wird, denn eine klare Ansage haben wir bis jetzt immer noch nicht bekommen, werden aber den Schorni die nächsten Tage mit den Erkenntnissen des Landratsamts konfrontierten. Wenn allerdings vorher noch jemand einen verwertbaren , nachweisbaren Tipp hat, wären wir natürlich dankbar. Ich wünsche allen schon mal viel Glück beim Kampf gegen die Windmühle und bedanke mich nochmals für diese tollen Beiträge hier. Gruß aus dem Taunus, der Hajo
@hajo3524 Жыл бұрын
Kleiner Nachtrag noch ; laut Amt müssen wir für den Bestandsschutz einen neuen Küchenherd mit ENorm EN12815 anschließen.
@KaminofenBerater Жыл бұрын
Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworten kann. Es war leider viel los. Eure Geschichte ist bestimmt weiter gegangen. Gibt es zwischenzeitlich eine Lösung?
@hajo3524 Жыл бұрын
Moin! Kein Problem, Euer Laden muss ja auch laufen. Leider nix neues, Endscheidung liegt letztendlich wohl doch beim Bezirksschorni. Aber wenn es eine Genehmigung gibt , dann auch nur unter Vorbehalt. Wenn sich Nachbarn beschweren sollten ist der Ofen im wahrsten Sinne des Wortes für immer aus.😢. Ich werde berichten.😀👍
@hajo3524 Жыл бұрын
So, nun gibt es neues vom sogenannten Bestandsschutz, allerdings nix gutes😢. Nachdem wir also nun auch noch einen Eigentümer Verein kontaktiert hatten bekamen wir erstmal auf unser Anfragen speziell zu unserem Fall prompt eine Antwort, genauer gesagt wurden unsere Fragen mit zahlreichen Gegenfragen beantwortet, teilweise so unsinnig das wir sie Euch hier ersparen wollen, gegipfelt ist das ganze dann in dem Vorschlag; warum nutzen Sie nicht einfach einen Elektro Herd ? Dann gibt es auch keine Abgase mehr ! 😂😂😂. Nachdem wir konterten das die komplette Antwort des Vereins nicht hilfreich sei hat man sich unseren Fall doch nochmal angeschaut, nun mit dem Ergebnis das hier u.a. der §2 Absatz 3 zu fassen wäre und der Schornsteinfeger sich eventuell geirrt habe und wir sollen ihn eben nochmals damit konfrontieren. Also wieder keine klare Ansage sondern wieder nur unsichere nicht verwertbare Infos, trotzdem den Bezirksschorni wieder angeschrieben, er teilt die Meinung des Vereins nicht, auch nicht des Landratsamts, ist aber der Meinung evtl die Ausnahmeregelung greifen zu lassen. Allerdings nur mit einer Edelstahl Erhöhung von einem Meter, außerdem müssen die Nachbarn unterschreiben das sie einverstanden und eine eventuelle Genehmigung kann aber bei Beschwerden jederzeit von Widerrufen werden, also Betrieb des Schornsteins nur unter Vorbehalt. Außerdem könnte er das auch nicht allein entscheiden. Tia, Fazit ist das der angebliche Bestandsschutz für die Füße ist, die Entscheidung liegt scheinbar allein beim Bezirksschornsteinfeger und dieser hält nicht nur an der 15 Meter Abstandsregel fest. Wir lassen evtl zwar mal ein Angebot erstellen, gehen aber mittlerweile davon aus, das aufgrund der unrealistischen Kosten unser Ofen ausbleibt und viele andere folgen werden. Allen anderen viel Glück, auch wenn wir selbst noch auf ein Wunder hoffen. Viele Grüße aus dem Taunus
@Thomasisport7 ай бұрын
Guten Tag. Wie verhält es sich in meinem Fall. Ich habe im Jahr 2015 einen Edelstahl Aussenschornstein montiert und vom Schorni Baurechtlich abnehmen lassen. 2021 errichtete mein Nachbar ein Einfamilienhaus. Jetzt haben ich keine 15 meter Abstand zum Nachbar den ich vorher hatte, und auch nicht die Höhe 1meter über seine höchste Fensteröffnung. Muss ich jetzt noch zusätzlich 3 meter oben aufstocken? Das bedeuten würde 5 meter freistehen? Und das auf meine ? KOSTEN ? Ich war doch zuerst da! Und habe jetzt nachteile das mein Nachbar ein Haus nach mir errichtet hat. Ich freue mich auf eine Antwort. Beste Grüße Thomas Gottschalk aus Berlin.
@KaminofenBerater7 ай бұрын
Streng genommen ist es genauso wie vermutet. Der Nachbar hat mit dem Neubau eine eigentlich nun notwendige Nachrüstung erforderlich gemacht. Über den normalen gesetzlichen Weg gibt es meines Wissens nach keine Kostenübernahme- bzw. Weitergaberegelung. Das muss man zwischenmenschlich oder zivilrechtlich versuchen. Ob es aber überhaupt dazu kommt, muss der Schornsteinfeger entscheiden. Bis dieser das nicht moniert, sollten Sie überhaupt nichts tun.
@Thomasisport7 ай бұрын
@@KaminofenBerater Vielen Dank für deine Antwort. Der Schornsteinfeger hat die Augen zugemacht und ist nicht darauf eingegangen. Wir können jedoch aus baurechtlichen Gründen nicht weiter Nachrüsten (erhöhen). Alternativ habe ich mir jetzt um eine Wärmepumpe umgeschaut. Demnächst werde ich natürlich den Schornsteinfeger informieren dass die bestehende Anlage stillgelegt wird (Rückbau). So ist es wenn der Nachbar baut haben andere Nachtbarn Nachteile. Vielen Dank für deine Fachliche Auskunft. Beste Grüße Thomas Gottschalk aus Berlin.
@alexanderdenk1847 Жыл бұрын
Guten Tag, wir haben auch ein Haus mit einem Kamin der schon sehr lange in Betrieb ist. Der Nachbarn hat sein Haus danach sehr nahe an die Grundstücksgrenze gebaut. Jetzt ist der Schornstein keine 15 m vom Nachbarn entfernt. Momentan haben wir für den Kamin Bestandsschutz aber müssen bis Ende 2024 etwas gegen die Emission tun. Der Vorschlag vom Kaminbauer ist einen Filter aufzusetzten (Oekotube) und dieser ist der Meinung es gibt Bestandsschutz, der Schornsteinfeger ist aber der Meinung dadurch dass der Filter aufgesetzt wird muss dann auch der Schornstein verlängert werden. Ist dem wirklich so? Wem kann ich glauben bzw an wen kann man sich mit der Frage mich wenden?
@KaminofenBerater11 ай бұрын
Die Antwort auf die Frage ist nicht ganz einfach. Zunächst muss man leider mit der Mär eines wie immer auch gearteten Bestandschutzes aufräumen. Diesen gibt es nicht im Deutschen Recht. Es gibt z. B. Ausnahmeregelungen die hier u. U. greifen aber kein Recht das sich aus der Dauer der Nutzung ableiten ließe. Zum Fall ist zu sagen, dass der Schornsteinfeger grundsätzlich jede Änderung der Abgasanlage genehmigen und abnehmen muss. Es ist leider Ermessenssache ob er daraus eine Neuabnahme macht oder den Bestand erweitert. Wenn wesentliche Teile der Abgasanlage geändert werden, kann eine Neuabnahme mit dann neuen Regelungen ab 01.01.2022 greifen. Ob der Einbau eines Filters dies nun ermöglichst, kann man sicher aus unterschiedlichen Perspektiven auch dementsprechend beantworten. Daher ist es mir leider nicht möglich hier ein "Urteil" zu treffen. Meine Empfehlung ist hier der Gang zur Innung.
@philhill31182 жыл бұрын
Sehr hilfreiche Aufklärung, jetzt muss sie nur noch der Schornsteinfeger richtig anwenden...
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Danke fürs Feedback!
@kerstinschulz48222 жыл бұрын
Vielen Dank für die Infos, habe sie auch mit meinem Schornsteinfeger geteilt. Meine Situation: denkmalgeschütztes Haus mit Schornstein gekauft, Feuerstätte wurde abgerissen, war lt Schornsteinfeger bis 2002 in Betrieb, Schornstein müssten wir neu machen, Abstand 15 m zu den Nachbarfenster ist nicht gegeben und das ist sein Problem, fallen wir unter Bestandsschutz?
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Wenn die Abgasanlage abgenommen und im Betrieb war, ist grundsätzlich der § 19 Abs. 2 BimschV zur Anwendung zu bringen. Das ist kein "echter" Bestandsschutz aber die einfacheren Anforderungen.
@kerstinschulz48222 жыл бұрын
@@KaminofenBerater Dankeschön und Respekt dass Sie sich in diesen Zeiten dafür Zeit nehmen, nirgends bekommt man klare Aussagen, Daumen hoch!!
@MrToastie752 жыл бұрын
Vielen Dank für das Video. Ich habe ein Haus inkl. Schornstein im Jahre 2005 gebaut. Der Schornstein ist vom Schornsteinfeger erfasst. Eine Feuerungsstelle wurde nie eingebaut. Nun möchte ich einen Ofen einbauen und anschließen. Fällt der Schornstein in den Bestandsschutz? Mein Schornsteinfeger möchte, dass ich den Schornstein ca. 3 m verlängere (er steht entsprechend weit vom First weg). Vielen Dank für eine Antwort!
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Wenn der Schornstein nie im Betrieb war - also eine Feuerstätte betriebsbereit angeschlossen war, hat der Schornsteinfeger leider recht. Die Ausnahme aus § 19 Abs. 2 BimschV beschränkt sich auf aktuell genutzte oder vor dem 01.01.2022 im Betrieb befindliche Abgasanlagen.
@MrToastie752 жыл бұрын
@@KaminofenBerater Danke für die schnelle Antwort!
@KMuffel2 жыл бұрын
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich an der Trauf Seite einen Schornstein anbringen wenn dieser mindestens 230cm vom dach entfernt ist? Ich dachte genau dieser Punkt sollte eigentlich nicht mehr gültig sein ?
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Nein! Es geht bei der Ausnahme § 19 Abs. 2 um bereits installierte und in Betrieb genommene Abgasanlagen. Neubauten müssen nun immer firstnah errichtet werden.
@KMuffel2 жыл бұрын
@@KaminofenBerater Danke!
@vasile-florinelmaxim38012 жыл бұрын
Wie ist es mit der schönstein wenn man einen alte Haus die 5 Jahre nicht bewohnt war, gekauft hat in märz 2022?
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Wenn der Schornstein hier vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurde, dann gilt der Bestandsschutz hier ebenso.
@simwinter2 жыл бұрын
Ihr habt da einen Abschnitt ausgelassen der für die Frage wichtig ist. Hier geht es um die BAUGENEHMIGUGN FÜR DAS GEBÄUDE vor dem 01.01.2022, nicht für den Schornstein: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind." Hier hat der Schornsteinfeger also noch die Möglichkeit eine Schornstein, der an der Traufenseite geplant aber erst später eingebaut werden kann zu erlauben.
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Danke für den Hinweis aber das haben wir schon erwähnt. Nur nicht in diesem Video sondern in einem davor zum gleichen Thema.
@innolite96442 жыл бұрын
Danke für deine hilfreichen Videos! Ist alles nicht mehr so einfach… muss meinen Kamin auch 2024 ersetzen und falle somit auch unter den Bestandsschutz wenn das Haus Baujahr 1996 ist? Gibt es sonst noch etwas zu beachten oder kann man die Feuerstätte einfach ersetzen?
@KaminofenBerater2 жыл бұрын
Wenn das Gebäude 1996 mit Schornstein gebaut wurde und dieser auch vom Schornsteinfeger erfasst wurde gilt die Bestandsschutzregelung aus § 19 Abs. 2 BimschV.
@abakan122 жыл бұрын
Betrifft mich nicht ganz, hab total panisch bist 31. 12. alle Sanierungen bzw den Neubau eines doppelwandigen Schornsteins getätigt. Wollte triotzdem kommentieren und sagen, dass mir Deine ruhige und sachliche Art sehr gefällt.