Bürgeranwalt: Bestohlener bestraft | Abfertigung | Vorsorgevollmacht | E-Scooter [17.8.2024]

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Күн бұрын

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Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 17. August 2024, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Gestohlene Kennzeichen: Warum wird der Bestohlene für Vergehen des Diebes bestraft?
Vergangenes Jahr wurden Herrn R. die Kennzeichentafeln seines Autos von einem unbekannten Täter gestohlen. Nach einer Diebstahlsanzeige hat er neue Kennzeichen bekommen und dachte, der Fall sei für ihn erledigt. Aber weit gefehlt. Weil der Dieb mit dem gestohlenen Kennzeichen immer wieder zu schnell gefahren ist und falsch geparkt hat, wurden Herrn R. alle möglichen Strafverfügungen zugestellt. Er konnte zwar mit viel Mühe eine Einstellung aller Verfahren erwirken, doch warum hat er diese Strafen überhaupt bekommen? Volksanwalt Walter Rosenkranz fordert eine Änderung im System des Zulassungsregisters.
Kritik an Abfertigung: Warum werden 17 Jahre Arbeit nicht dafür herangezogen?
Eine Lehrerin wechselte nach 17 Jahren Dienst in der Steiermark als Volksschuldirektorin nach Niederösterreich. Warum zählen die 17 Jahre nicht für ihre Abfertigung? Wie hat das Bildungsministerium nach Kritik der Volksanwaltschaft reagiert?
Betreuung von Demenzkranken: Werden die Angehörigen so eingebunden, wie es das Gesetz vorsieht?
Mit einer Vorsorgevollmacht hat die Oberösterreicherin Erna R. geregelt, dass ihr Sohn Wolfgang sich um ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu ist. Als die Frau schließlich an fortschreitender Demenz leidet und im Heim gepflegt werden muss, wird diese Vollmacht wirksam. Doch als Frau R. im Laufe der Zeit im Pflegeheim mit verschiedenen Psychopharmaka behandelt wird, erfolgt keine Information an den Sohn. Wolfgang R., der selbst als Mediziner tätig ist, hält es für möglich, dass der Tod der Mutter mit der Kombination der verabreichten Medikamente zusammenhängt. Wer hätte wann den Sohn um Einwilligung fragen müssen?
Schaden durch E-Scooter: Kann die Verleihfirma in die Pflicht genommen werden?
Im Jänner dieses Jahres ist vor dem Geschäft von Familie K. ein Scooter abgelegt worden. Dadurch ist die elektronische Eingangstür beschädigt worden. Der Schaden beträgt rund 3.000 Euro. Familie K. dachte, die Scooterverleihfirma würde über ihre Versicherung für den Schaden aufkommen. Doch das wurde abgelehnt. Die Scooterverleihfirma hat in einer Diskussion in „Bürgeranwalt“ vor einem halben Jahr anklingen lassen, dass sie aus Kulanz bereit wäre, die Kosten zu übernehmen. Aber hat sie tatsächlich gezahlt?

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