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ORF 2 - Bürgeranwalt vom 20.06.2020
Ein Unbekannter stieg durch ein gekipptes Fenster ins Haus von Familie R. ein und stahl Schmuck und Bargeld im Wert von mehr als 30.000 Euro. Obwohl das ältere Ehepaar daheim war, bemerkte es von alldem nichts. Die Versicherung argumentiert, dass es sich nicht um Einbruch, sondern um einen einfachen Diebstahl gehandelt hätte. Deshalb könne man nicht 10.000 Euro, sondern nur 2.400 Euro zahlen. Der Verein für Konsumenteninformation sieht die Sache anders und unterstützt deshalb eine Klage gegen die Versicherung.