BAföG-Betrug | Strafbefehl | Auswirkungen | Rechtsanwalt

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Kanzlei Fathieh

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Күн бұрын

Im Video berichtet Herr Rechtsanwalt Fathieh über die Strafbarkeit wegen BAföG-Betruges und welche Auswirkungen ein daraufhin ergangener Strafbefehl hat. Das Video wurde am 20. April 2018 aufgenommen.
Aufforderungsschreiben nach einem Datenabgleich
Studierende oder ehemalige Studierende erhalten oft nach einem Datenabgleich ein Aufforderungsschreiben des Studierendenwerkes oder je nach Fallkonstellation des Amtes für Ausbildungsförderung und geben ohne vorherige anwaltliche Beratung, umfänglich Auskunft.
Inhalt des Aufforderungsschreibens nach einem sogenannten Bafög-Datenabgleich
In diesen Anhörungsschreiben wird dazu aufgefordert, dass zu bestimmten Stichtagen das konkrete Vermögen dargelegt wird und zwar jeweils nach Bewilligungszeiträumen getrennt.
Weil Studierendenwerke nach einem Datenabgleich meist hierüber nicht aufklären, ist den Studierenden oder ehemaligen Studierenden überwiegend nicht bekannt, dass diese dann keine Auskunft erteilen müssen und mithin nicht mitwirken müssen, wenn Gefahr besteht, dass beispielsweise die Person die Auskunft gibt, hierdurch strafrechtlich verfolgt wird.
Vorstrafe ab 91 Tagessätzen auch bei einem Erststäter, wenn ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt
Oft ist den Studierenden nicht bekannt, dass diese als vorbestraft gelten, wenn beispielsweise ein Strafbefehl von 91 Tagessätzen erlassen worden ist und dieser später rechtskräftig geworden ist. Wenn zum Beispiel eine Bestrafung wegen Betrugs von beispielsweise 91 Tagessätzen mittels eines Strafbefehls erfolgt, welcher rechtskräftig geworden ist, wird diese Bestrafung auch bei einem Ersttäter in einem sogenannten Privatführungszeugnis ersichtlich. Hierdurch können ganz erhebliche berufliche Nachteile entstehen. In vielen Fällen wird auch nicht gesehen, dass alle rechtskräftigen Strafbefehle in das Bundeszentralregister eingetragen werden und zwar unabhängig von Anzahl der Tagessätze und der Höhe der Geldstrafe.
Mögliche Probleme bei einer Verbeamtung auch bei einer geringen Geldstrafe
Oberste Bundesbehörden und oberste Landesbehörden erhalten von allen Eintragungen, im Bundeszentralregister Auskunft. Sofern eine Verbeamtung gewünscht ist, kann daher ein Eintrag im Bundeszentralregister, auch wenn nur eine ganz geringe Geldstrafe festgesetzt worden ist und wenig Tagessätze verhängt wurden, möglicherweise Probleme bei der Verbeamtung zur Folge haben. Denn ein Eintrag im Bundeszentralregister kann bei einer beabsichtigten Verbeamtung von Bedeutung sein. Abhängig von der Höhe des Vermögensschadens und der jeweiligen Konstellation des Falles kann nach einem erfolgten Einspruch gegen den Strafbefehl, möglicherweise noch eine Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153 a der Strafprozessordnung erreicht werden. Insofern das Strafverfahren eingestellt worden ist, erfolgt dann insoweit kein Eintrag im Bundeszentralregister.
Rechtsanwalt Fathieh beantwortet im Video auch die Frage, was nach Erhalt eines Anhörungsschreibens nach erfolgtem Datenabgleich zu tun ist. Er rät dazu schnell einen Rechtsanwalt mit Erfahrung mit diesen Fällen zu kontaktieren und sich dort erstberaten zu lassen und sich vorher in der Sache nicht einzulassen.
Auch wenn ein Ermittlungsverfahrens wegen BAföG-Betruges eingeleitet wurde oder ein Strafbefehl erlassen worden ist, sollte immer und ohne jede Ausnahme ein Rechtsanwalt mit Erfahrung in diesen Fällen kontaktiert werden.
Wenn es dann später nochmalig auch nur zu einer auch nur geringen Geldstrafe kommen sollte, wenn bereits ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt, werden dann beide rechtskräftigen Strafbefehle in einem sogenannten Privatführungszeugnis ersichtlich.
Rechtsanwalt Kian Fathieh hat seit 12 Jahren viele Beschuldigte wegen BAföG-Betruges in verschiedenen Bundesländern anwaltlich vertreten und auch strafrechtlich beraten und hat Betroffenen auch schon bevor ein Strafverfahren eingeleitet worden war, im Verwaltungsverfahren nach einem Datenabgleich anwaltlich beraten und rechtlich vertreten. Er bietet eine rechtliche Vertretung und rechtliche Beratung in diesen Fällen grundsätzlich bundesweit an.
Weitere Informationen zur Thematik Strafverteidigung wegen BAföG-Betruges erhalten Sie auf den beiden Kanzleiunterseiten: www.kanzlei-fa...
und hier: www.heidelberg...
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Пікірлер: 6
@Viv8ldi
@Viv8ldi 4 жыл бұрын
Werden nicht alle Eintragungen nach 5 Jahren aus dem Zentralregister gelöscht?
@Viv8ldi
@Viv8ldi 4 жыл бұрын
Wenn Sie in diesem Video von einem "Datenabgleich" sprechen, dann implizieren Sie dass es in diesem Fall dazu gekommen ist, dass ein Student Vermögen verschwiegen hat und dieses durch den Datenabgleich aufgekommen und es zu einer Klage durch das Bafögamt gekommen ist?
@the-d-r
@the-d-r 6 жыл бұрын
Interessantes Thema, aber die Qualität des Videos finde ich dann doch etwas "unterirdisch". Lieber Rechtsanwalt, Sie scheinen den Text vorgeschrieben zu haben. Der Text mag zwar auf dem Papier gut aussehen, aber auf einem Video gesprochen... Nee... das geht garnicht... Und klingt total künstlich.... Was hindert Sie denn daran einfach mal frei zu sprechen? Schließlich ist es eine Video-Aufnahme. Da haben Sie jede Zeit der Welt um Fehler oder Versprecher zu korrigieren. Im schlimmsten Fall beim 100. Take. Aber ich freue mich auf neue Videos!
@nichtverfugbar5105
@nichtverfugbar5105 6 жыл бұрын
port29dr kann mir einer helfen ich bin 13 und der vater von einem jungen will mich wegen übler machrede anzeigen weil ich meinte das sein sohn mein handy klaute das handy wurde nicht gefunden und der vater meinte das er mich deswegen anzeigt was pasiert dan bitte antworten😦
@Viv8ldi
@Viv8ldi 4 жыл бұрын
@@nichtverfugbar5105 Du bist doch unter 14.
@alfonsmarke2076
@alfonsmarke2076 5 жыл бұрын
Diskriminierung auf einer Videoplattform, welche von einem Suchmaschinenarbeiter betriebenen wird. Der berühmte Herr Müller stellt ein Tutorial zum Bau einer elektrischen Rattenfalle auf der Plattform ein. Er zeigt auch im Filmchen wie mehr oder weniger erfolgreich die Ratten am Strom verenden. Jetzt hat das Video von Herrn Müller sagen wir 5000 Klicks und 300 Follower. Der Betreiber sperrt es (Tierquälerei) . Auf der gleichen Plattform kann ich durch einfache Suche reichlich andere Anbieter dieser bzw. ähnlicher Bastelanleitungen finden mit 5Millionen Klicks und 500000 Follower. Jetzt stellt sich mir die Frage ob der Plattformbetreiber hier nicht gegen den Herrn Müller diskriminierend vorgeht. Der Begriff Hausrecht ist bekannt. Ich bastel weder Rattenfallen noch stelle ich Videos zu diesem Thema ein
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