Gibt es so ein Modell auf für Portugal? Also umziehen dahin für mehrere Jahre und steuerpflichtig in DE bleiben?
@holgeruslar524510 ай бұрын
Bin nicht sicher, ob meine Einkünfte Auslandseinnahmen wären. Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter einer kleinen Beratungsfirma, auch 60%-Gesellschafter. Beziehe von meiner Fa. ein Einkommen, sagen wir 10K Euro und Firmenwagen. Die Arbeit kann ich überall machen, kann für gelegentliche Kundenbesuche nach Deutschland fliegen. Sind das dann Auslandseinnahmen? Danke für Input oder weiterführende Links.
@haraldvideotube7 ай бұрын
Habe ich das richtig verstanden? Auch bei Option 1 bezahle ich in Spanien keine Steuer auf meine ausländischen Einkünfte? Muss man fur diese Option dann überhaupt noch einen Wohnsitz in Deutschland haben ?
@g.f.w.640211 ай бұрын
Aber was ist, wenn ich alle Zelte in Deutschland abgebrochen habe, in Spanien 6 Jahre lang Auslandseinkommen mit 0% Steuern vereinnahme und Spanien dann wieder verlassen will? Gibt es nach den 6 Jahren eine spanische Wegzugsbesteuerung?
@PerspektiveAusland11 ай бұрын
Nein, gibt es nicht
@grumbla111 ай бұрын
Hallo Wie schaut es denn mit diesem neien Ley der besonders "afortunados" aus? Wird das auch vom Beckham Law aushebelt?
@PerspektiveAusland11 ай бұрын
Nein, aber es wird nur spanisches Vermögen zur Besteuerung herangezogen
@juancito919311 ай бұрын
Funktioniert das auch als Freelancer mit US LLC, so dass die LLC den EOR beauftragt und dieser ein kleines Gehalt auszahlt?
@PerspektiveAusland11 ай бұрын
Im Prinzip ja. Wobei das Thema Betriebsstätte überdacht werden sollte.
@saschaganser967111 ай бұрын
@@PerspektiveAusland in der von Ausländern meist gegründeten Form wird das nicht funktuonieren wg. Aussensteuergesetz, effektiver Unternehmensführung und Betriebsstätte. Das führt ohne Substanz ganz schnell in der Steuerfalle.
@Max_Superfoxi_der_Assessor11 ай бұрын
starkes Vid, merci; kurze Verständnisfrage zu den Aussagen ab Minute 3:20: wenn ich als (einziger) GF meiner bisher in BRD ansässigen KapGes nach Spanien verziehe, könnte dadurch die geschäftliche Oberleitung verlagert werden und meine bisher nur in BRD ansässige KapGes wird ab dann doppelt ansässig, Spanien wegen mir als GF (geschäftliche Oberleitung) und BRD wegen Eintrag im HRB - oder nicht? von daher sollte der (einzige) GF, der nach Spanien verzeiht besser (auch) jmd anderen zum GF der BRD KapGes bestellen, richtig?
@PerspektiveAusland11 ай бұрын
Ja, das ist eine wichtige Frage. Bei richtiger Planung wird die Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung vermieden.
@mohammedesmail63049 ай бұрын
D.h. Ich behalte mein GF Gehalt in Deutschland bei und habe zusätzlich ein spanisches Gehalt, korrekt? Warum wird hier keine Betriebsstätte in Spanien ausgelöst? Steuern sparen tue ich dennoch, wenn ich in Spanien ein hohes Gehalt habe und nur 24% Steuern zahle, oder?