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Der Datenschutzbeauftragte hat eine wichtige Pflicht nach der Datenschutzgrundverordnung (Art. 39 DSGVO): Er muss überwachen!
Anders als bisher genügt nicht mehr ein "Hinwirken" zum Datenschutz, sondern das Gesetz fordert ausdrücklich eine Überwachung. Seit dem 25.05.2018 gilt diese gesetzliche Pflicht für alle betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Datenschutzbeauftragten:
www.datenschutzzentrum.de/upl...
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie auf unserer Website
www.mission-datenschutz.de/