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Meddl und hallo Leuten,
heude machne wir der eröffnung von den Mühßriebox!
Vielen Überberaschungen wohnen in der Mühßriebox
innen drinnen tun. Welsche der sind is eim Geheimniss!
Also seid gespannert! Seht selba hin!
Dasassen Nierhaus
ACHTUNG: Dieses Video ist eine PARODIE
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Quelle:
MC Haid - "GoodFly" nur ein Knecht
• MC Haid - "GoodFly" nu...
20th. century fox, IDIOCRACY 2006
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Sehr zu empfehlen:
UNGOLL
/ @ungollderungolloide
Bobo 408
/ @bobo408_
MatMedscher
/ @matmedscher
Himmelsmett
/ @himmelsmett_leuten
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FAIR USE :
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von KZbin definiert. KZbin legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Quelle :
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WICHTIG:
Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
MEINUNGSFREIHEIT
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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§ 23 Urheberrechtsgesetz
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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§ 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
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