Bußgeldbescheid anfechten | Wie können Sie erfolgreich sein? | Bundesweite Hilfe vom Bußgeldanwalt

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Flegl Rechtsanwälte

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Күн бұрын

In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, wie er Ihnen helfen kann (oder Sie sich selbst helfen können), wenn es darum geht, einen Bußgeldbescheid wirksam anzufechten.
Nähere Infos zum Thema "Bußgeldbescheid anfechten": www.flegl-rech...
Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck....
"Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, dann sind Sie in aller Regel zu schnell, mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel gefahren. Eventuell wird Ihnen auch ein Handyverstoß vorgeworfen.
Und jetzt fragen Sie sich, ob Sie den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten können. Könnte sein. Dann müssen Sie aber handeln. Schauen Sie sich doch einfach mal dieses Video an.
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, wenn Sie kein Bußgeld, keine Punkte und auch kein Fahrverbot bekommen wollen.
.....
Sie haben also Handlungsbedarf, dürfen auf gar keinen Fall untätig bleiben. Denn, gegen den Bescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen - schriftlich, gegebenenfalls online - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen. Rufen Sie bitte also nicht einfach nur bei der Bußgeldstelle an.
Ein bloßer Einspruch reicht aber in aller Regel nicht aus. Was gibt es also noch zu tun, wenn der Bußgeldbescheid keine negativen Konsequenzen für Sie haben soll?
.....
Ich begründe nach erfolgter Akteneinsicht den Einspruch. Mit meiner Einspruchsbegründung gehe ich hartnäckig und zielstrebig gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. Ich will damit erreichen, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden.
So, und jetzt kommen sie, die sechs Punkte, mit denen ich immer wieder Erfolg habe, und die übrigens nicht abschließend zu sehen sind:
1. Die Messung war in technischer Hinsicht fehlerhaft.
2. Die Messung war in rechtlicher Hinsicht fehlerhaft.
3. Die Bußgeldstelle kann Ihnen die Fahrereigenschaft nicht nachweisen.
4. Die Geldbuße kann reduziert werden, sodass Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
5. Es kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
6. Es kann die Verjährung der Ordnungswidrigkeit erreicht werden.
Flensburg sei unbedingt noch erwähnt. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister hole ich grundsätzlich für Sie ein. Denn dann haben Sie Klarheit und ich die Möglichkeit, an dessen Inhalt etwas zu verbessern. Schließlich soll es ja nicht irgendwann Ihrer gesamten Fahrerlaubnis an den Kragen gehen.
Und nun bitte ich Sie, unbedingt noch ein paar wichtige und nützliche Hinweise zu beachten!
Selbstverständlich müssen Sie keinen Rechtsanwalt damit beauftragen, Sie in Ihrer Bußgeldsache zu verteidigen. Sie können auch auf eigene Faust vorgehen. Das macht am ehesten für diejenigen Sinn, die nicht verkehrsrechtsschutzversichert sind.
Sie müssen dann rechtzeitig den Einspruch einlegen, können gegebenenfalls Ihr Blitzerfoto anschauen oder bekommen eventuell die Gelegenheit, die Bußgeldakte einzusehen.
Bedenken Sie bitte grundsätzlich, dass es ist nicht Ihre Aufgabe ist, das Verfahren gegen Sie zu fördern. Sollten Sie beispielsweise nichts von der Bußgeldstelle hören, ist es häufig ratsam, nichts zu machen.
Im Falle einer Einspruchsbegründung sollten Sie darauf achten, dass Sie es der Behörde nicht unnötigerweise ermöglichen, Ihnen den Verstoß nachweisen oder die Strafe, beispielsweise wegen vorsätzlicher Begehungsweise, verschärfen zu können.
Sollte Ihr Bußgeldverfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden, können Sie sich dort selbst verteidigen.
Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, in professioneller Art und Weise den Bußgeldbescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, anzufechten, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun.
Bußgeldverfahren werden in meiner Anwaltskanzlei schon seit vielen Jahren bundesweit bearbeitet.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldbehörde Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.
Bis dann!"
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