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Der Bundesrechnungshof hält es für fraglich, ob die in diesem Jahr geplante Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 218,5 Milliarden Euro mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse vereinbar ist. Zudem kritisieren die Rechnungsprüfer den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen zweiten Nachtragshaushalt 2020. In der Stellungnahme anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Nachtragshaushalt am Montag, 29. Juni 2020, im Haushaltsausschuss unter Leitung von Peter Boehringer (AfD) schreibt der Rechnungshof, dass der Entwurf „wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Fälligkeit, Wahrheit und Klarheit“ beeinträchtige. Professor Achim Truger, einer der fünf „Wirtschaftsweisen“, nannte die Nettokreditaufnahme hingegen „definitiv notwendig“. Es sei die „einzig sinnvolle Finanzierungsform“ für das Konjunkturpaket, heißt es in seiner Stellungnahme.
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