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Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. März 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ beraten, den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
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