Wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem 01.07. liegt, gilt die zwölftel-Regel nicht. Es steht der gesamte Urlaubsanspruch zu.
@vanessax5714 ай бұрын
Hallo, sehr interessantes Video. Ich habe genau den Fall, dass ich pro Monat 2.25 AT Urlaub habe. Es heißt "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind ... aufzurunden" Wenn es bei mir aber 2.25 AT sind, was passiert dann? Es steht nicht geschrieben... Mir wurde während meiner Lehre der Urlaub von 2.25 auf 2 gekürzt und dann mal die Monate gerechnet. Also 2x 9 Monate = 18AT Aber 2.25 AT x 9 Monate = 20.25 AT. Wenn man dann kürzt sind es 20AT. Immerhin 2AT mehr! Was gilt hier??
@peterreinert68974 ай бұрын
Rein rechnerisch bei Bruchteilen: 20 AT … der Rest als Freizeitausgleich. Aber bei Kündigung in der zweiten Hälfte eigentlich der volle Jahresurlaub.
@melinanikola49696 ай бұрын
Hallo, kurze Frage. Beträgt der Urlaub nach BUrlG nicht 24 Tage? Ja, es ist ein Mindestanspruch. Wieso wurde in dem Beispiel jedoch mit 28 Tage gearbeitet? Ich finde, das macht die Veranschaulichung des Gesetzes schwieriger. Viele Grüße
@caesar.academy6 ай бұрын
Vielen Dank für dein Feedback. Wir wollten damit unterstreichen, dass durchaus mehr Urlaubstage als die gesetzlich vorgeschriebenen möglich sind. In den Prüfungen werden ebenfalls selten Aufgaben mit einem Urlaubsanspruch von 24 Tagen gestellt.