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Jeweils zum Ablauf des 31. März des Folgejahres müssen die Ergebnisse der Düngebedarfsberechnung für Stickstoff und Phosphat für jeden Acker- und Grünlandschlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden.
Das Schulungsprogramm erfolgt mit dem in Baden-Württemberg verwendeten Programm unter www.duengung-bw.de