Das macht ja sowas von keinen sinn, wenn als beispiel jemand kommt und einen bedroht dann kann man das ja einfach nicht beweisen, schlau. Wenn man vorher fragen würde, dann würde man ja auch keine beweise sammeln können. "Hey ich nehme auf, kannste mich nochmal wie eben bedrohen" "Ja klar kein problem, mach ich gerne nochmal wenn ich weiß das du aufnimmst"
@peter19xx7311 ай бұрын
kann man das auch am ende eines gespäch sagen ,,hab es aufgenommen? und verwerten?
@TheCroxTv2 жыл бұрын
Moin ma ne frage ich will gespäche aufzeichben es geht darun das mein disponet straftaten mqcht in dem er sagt ich solle 15 st macheb 9 st pausr machen 10 stunden lenken was er werder planen noch anordnen darf und will ihn nun deswegen dran bekommen hatt man da ne chance wenn ich am ende des tel2fonqts sage habe es aufgezeichbet den sage uch es fohr ist er nicht so dumm und a Sagt dan solche am telefon und ich mein er gibt ja ne strafttat an die man aber sonst auch nicht mw Ehr bewiesen kann
@hakanbayrak16025 жыл бұрын
Es gibt aber fallbeispiele wo die gerichte sprachaufzeichnungen akzeptiert haben. Stichpunkt “Beweisnotstand” oder etwa nicht?
@diestrafverteidigerkanzlei38375 жыл бұрын
Hakan Bayrak Mir ist kein Fall bekannt. Wenn das Gespräch nicht heimlich aufgenommen wurde oder wenn nur Geräusche und nicht das gesprochene Wort aufgenommen wurden, sieht das anders aus.
@darkfuture87562 жыл бұрын
gilt das auch für telefonate wo man bedroht wird?
@JJ-gd1pj4 жыл бұрын
Was kann man machen wenn die Staatsanwaltschaft und der Richter diese Mitschnitte trotzdem verwertet. Wie kann man sich dagegen wehren?