Hat das Video niemand bis zur letzten Sekunde geschaut? Da kommt doch das Beste 🤪🤪🤪
@NN-mt5kc2 жыл бұрын
👋🏻Am besten immer zum Notar ! Das sollte es einem wert sein . So ein Zettel ist mal schnell verschwunden. Es gibt auch andere Dinge die man notariell abklären sollte ,wie zb wenn einer von beiden im Krankenhaus ist und zb nicht mehr fähig ist zu sprechen ,es ist nämlich nicht so das der Ehepartner automatisch alles für den kranken Ehepartner entscheiden darf
@werauchimmer99692 жыл бұрын
Bei einfachen Erbfällen ist ein Notar nicht nötig. Für den Krankheitsfall reicht eine schriftliche Vorsorgevollmacht. Kann man im Internet (z.B. oftmals beim Landratsamt) runterladen. Ausfüllen, unterschreiben, den Bevollmächtigten mitteilen, wo die Vollmacht liegt. Fertig. Mit meinen Eltern leider mehrfach geprobt. Funktioniert einwandfrei. Geld für Notar kann man sich sparen.
@benediktschmitt33962 жыл бұрын
@@werauchimmer9969 Die privatschriftliche Vollmacht ist spätestens bei vorhandenen Immobilien und notwendigen Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt unbrauchbar. Auch die Beglaubigung von Vollmachten durch das Landratsamt erlöschen spätestens mit dem Tod des Vollmachtgebers. Zur Überbrückung der Zwischenzeit zwischen Todesfall und Eröffnung des Nachlassverfahrens (kann mehrere Monate dauern) ist eine notariell beurkundete Vollmacht durchaus sinnvoll und sehr zu empfehlen!
@threwyn4459 Жыл бұрын
@@werauchimmer9969 Wenn es da wirklich um Leben und Tod geht, wird kein Arzt sich auf was Handgeschriebenes verlassen. Da muss dann immer das Betreuungsgericht entscheiden, da wird notariell beurkundeten Vollmachten definitiv mehr Vertrauen entgegen gebracht.
@spartacus57312 жыл бұрын
Und was ist, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist selbst zu schreiben?
@marktcheck2 жыл бұрын
Dann kann man nach § 2232 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein sogenanntes "öffentliches Testament" bei einem Notar errichten. Das kann auch von einer anderen Person geschrieben werden, oder nach mündlicher Absprache von dem Notar.
@saria12345678902 жыл бұрын
Ich dachte doppelbesteuerung ist illegal... Egal ob ich ein haus gekauft oder geld verdient habe, beides wurde doch schon besteuert. Und dann beim erben nochmal?....
@werauchimmer99692 жыл бұрын
Die Steuer zahlst ja nicht Du als Erblasser. Die Erben haben ein "Einkommen ". Das wird versteuert.
@mikebrenner5 Жыл бұрын
@@werauchimmer9969 tolle Begründung für die Gier des deutschen Staates.
@lexmole27 күн бұрын
Dazu müsste man erst mal wissen, *was* überhaupt eine Doppelbesteuerung in dem Sinn überhaupt ist. Um es mal verkürzt zu sagen: Doppelbesteuerung ist, wenn der zu besteuernde Teil bereits mit der selben Steuer im gleichen Zeitraum besteuert worden ist. Nach deiner Logik wäre nämlich auch die Umsatzsteuer illegal, weil das Einkommen ja bereits besteuert wurde. Im Endeffekt dürfen dann überhaupt keine Steuern erhoben werden, weil immer eine Steuer auf eine andere wirkt.
@lexmole27 күн бұрын
@@mikebrenner5 Das ist keine Gier, sondern der Versuch, eine Vermögenskonzentration zu verringern. Angesichts der extrem hohen Freibeträge wundert mich schon, wie man hier von Gier sprechen kann. Abgesehen davon: Was hat der Staat selbst davon? Die Ausgaben sind regelmäßig höher als die Einnahmen.
@mikebrenner527 күн бұрын
@@lexmoleinsgesamt hat Deutschland eine zu hohe Steuerlast. Das ist der Grund, warum zum Beispiel Polen nicht mehr in Deutschland arbeiten wollen. Der Staat hat 2023 800 Milliarden aus Steuern eingenommen. Ich nenne das gierig.
@joachimhohenstein2 жыл бұрын
👍
@s.l.26382 жыл бұрын
Bei Ehegatten reicht es wenn einer es handschriftlich schreibt und beide Ehegatten unterschreiben.
@marita2072 Жыл бұрын
Es gibt rin Testament vom Ehepaar beim Notar und nachdem 1 gestorben ist , setzt 2 ein anderes auf weil er wütend ist und ist alles geändert. Die Kinder die alles über Jahre gemacht haben, pflegen, Haus, Garten alles wie ein Betreuer, was dann.
@andreas74a2 жыл бұрын
Wenn ich ein Testament auch selbst beim Nachlassgericht hinterlegen kann, welchen Mehrwert bietet dann der Notar für sein Honorar? Und muss ich im Fall eines Umzugs in einen anderen Gerichtsbezirk mich auch um den "Umzug" des Testaments kümmern? Oder passiert das automatisch durch meine Ummeldung des Hauptwohnsitzes?
@benediktschmitt33962 жыл бұрын
Bei Errichtung eines notariellen Testaments bedarf es nach Eintritt des Erbfalls nicht der Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht. Für die Erteilung des Erbscheins bedarf es zudem eines Antrags auf Erteilung des Erbscheins, der entweder bei einem Notar oder dem Nachlassgericht des Erblassers gestellt werden muss. Für beide Vorgänge (Antrag und Erteilung) fallen Gebühren bei Gericht bzw. Notar für die Erteilung des Erbscheins an. Diese Gebühren sind zusammen mindestens genauso hoch wie für die Errichtung eines notariellen Testaments und belasten den Nachlass des Erblassers (Nachlassverbindlichkeiten). Für den Nachweis der Erbfolge gegenüber Banken, Behörden und auch dem Grundbuchamt bedarf es entweder eines Erbscheins (bei ausländischen Nachlasssachen ein europäisches Nachlasszeugnis) oder einer notariellen Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts. Die Eröffnung einer notariellen Verfügung von Todes wegen löst beim Gericht nur eine geringe Gebühr aus. Als zusätzlicher Anreiz für ein notarielles Testament sollte erwähnt werden, dass der bzw. die Erben sich nicht mit den bürokratischen Hürden im Nachlassverfahren anlegen müssen. Die Formblätter beim Nachlassgericht zwecks persönlichen Verhältnissen und Verwandten werden natürlich trotzdem vom Nachlassgericht versandt; dies sollte aber noch am ehesten von der juristisch unerfahrenen Breite der Bevölkerung beantwortet werden können. Damit der letzte Wille rechtssicher und auch durchsetzbar ist, ist die Beurkundung eines notariellen Testaments oder auch Erbvertrags, z. B. für nicht verheiratete Paare, unerlässlich!
@benediktschmitt33962 жыл бұрын
Noch ein kurzer Nachtrag zwecks der Frage des „Umzugs“: Eine vor einem Notar errichtete letztwillige Verfügung wird im Original verschlossen in einem gesiegelten Umschlag beim Nachlassgericht abgeliefert. Ferner wird die letztwillige Verfügung von Todes wegen im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer elektronisch registriert, sodass auch bei einem späteren Umzug in einen anderen Gerichrsbezirk beim Tod des Erblassers das zuständige Gericht Kenntnis von dieser letztwilligen Verfügung erhält und diese an das für den Erbfall zuständige Amtsgericht übersendet. Das Testament bleibt also bis zum Tod des Erblassers oder anderweitige Entnahme bei dem Amtsgericht, an dem es ursprünglich hinterlegt wurde. Wird das Testament vom Erblasser zu Lebzeiten aus der amtlichen Verwahrung entnommen, gilt es als widerrufen und hat keine rechtlichen Wirkungen mehr.
@fraeulein.meer.2 жыл бұрын
Der Notar darf (und muss) rechtlich beraten. Außerdem spart ein notarielles Testament mit hoher Wahrscheinlichkeit die späteren Kosten für den Erbschein. Das Testament kann mit umziehen (das geht nur auf schriftlichen Antrag), muss aber nicht. Alle hinterlegten Testamente sind beim zentralen Testamentsregister in Berlin registriert, sodass das irgendwann mal für den Sterbefall zuständige Nachlassgericht weiß, bei welchen Nachlassgerichten noch Testamente hinterlegt sind.
@threwyn4459 Жыл бұрын
Bei einem sog. öffentlichem Testament brauchst du später keinen Erbschein. Bei eigenhändigen Testamenten hingegen wohl. Das Nachlassgericht errechnet die Kosten für den Erbschein aus dem Nachlasswert; Geld sparst du mit eigenhändigen Testamenten also häufig nicht (insbesondere guckt das Nachlassgericht im Zweifel genauer hin als so mancher Notar).
@threwyn4459 Жыл бұрын
Das Testament bleibt erst mal beim Amtsgericht verwahrt, wo du es hingegeben hast. Wenn du irgendwann stirbst und dein Standesamt davon Kenntnis erhält, meldet es dies dem Zentralen Testamentsregister in Berlin. Das benachrichtigt dann das Gericht als Verwahrstelle, das sodann deine letztwillige Verfügung dem zuständigen Nachlassgericht zukommen lässt. Du kannst ein eigenhändiges Testament natürlich jederzeit aus der Verwahrung nehmen, ohne dass es der Wirksamkeit schadet, und es bei einem anderen Gericht erneut in Verwahrung geben, dann fällt allerdings erneut die Verwahr- und Registrierungsgebühr an (75,00 plus 15,50 Euro). Nötig ist es definitiv nicht.
@melanieseyfried39132 жыл бұрын
Wie ist es wenn mal als ehepaar gemeinsam ein testament selbst verfasst? Ist es dann egal wer den hauptteil schreibt oder muss dann dasselbe 2x geschrieben werden?
@NN-mt5kc2 жыл бұрын
Die Frage ist ob das was selbst verfasst wurde überhaupt rechtens ist .
@benediktschmitt33962 жыл бұрын
Es ist ausreichend, wenn ein Ehepartner das Testament schreibt und unterschreibt. Der andere Ehepartner muss dann nur das Testament auch unterschreiben. Ein Einschub des anderen Ehegatten wie „Dies ist auch mein letzter Wille“ kann sinnvoll sein.
@NN-mt5kc2 жыл бұрын
@@benediktschmitt3396 man sollte nur nicht den Irrglauben haben das man zb seine Kinder enterben kann und denen nichts zusteht . Der Pflichtanteil steht jedem Kind zu . Das meinte ich beispielsweise mit "rechtens".
@dfghjklhasdfg2 жыл бұрын
Wir hatten ein Ehevertrag bei Notar gemacht.
@benediktschmitt33962 жыл бұрын
@@dfghjklhasdfg Ein Ehevertrag regelt aber lediglich die eherechtlichen Verhältnisse während der Ehe. Ein Erbvertrag hingegen regelt das Erbrecht nach dem Tod eines Ehepartners und ggf. auch nach dem Tod des Längerlebenden
@ralfk5202 Жыл бұрын
Ich mache gerade mein Testament. Ich möchte meiner Ex-Frau eine Eigentumswohnung vererben. Müsste meine Ex-Frau dann Erbschaftssteuer bezahlen? Oder soll ich die Wohnung meinem Sohn vererben mit der Auflage diese an meine Ex-Frau kostenlos weiterzugeben?
@lexmole27 күн бұрын
Ja, sie müsste Erbschaftssteuern bezahlen. Ihr Sohn hingegen u. U. nicht. *Aber* das mit der Schenkung ergibt keinen Sinn, denn die Steuer für Erbschaft und Schenkung werden in einem Gesetz geregelt. Das heißt, wenn Ihr Son die Immobilie an Ihre Exfrau verschenken würde, dann müsste sie Schenkungssteuern bezahlen. Wenn die Immobilie weniger als 400.000 Euro wert (und damit für Ihren Sohn unabhängig davon, ob er in der Immobilie lebt oder nicht steuerfrei wäre), könnten Sie evtl. regeln, dass er Ihrer Exfrau die Wohnung mietfrei überlassen müsse, solange sie lebe. Am besten fachlich beraten zu lassen. Mein Wissen zum Erbrecht ist doch recht spärlich.
@ralfk520225 күн бұрын
@lexmole vielen Dank für ihre Antwort. Leider habe ich mich entschieden die Immobilie zu verkaufen und mir von dem Geld ein schönes Leben im Ausland zu machen, da ich herausgefunden habe das meine Ex-Frau mich während der gesamten 22 Jahre Ehe betrogen hat. Da mein Sohn auch den Kontakt zu mir abgebrochen hat weil meine neue Freundin nur 7 Jahre älter ist als er selbst.
@Das-Volk-Der-Windeln Жыл бұрын
Was ist das denn für ein komischer Beitrag? Der Erbschein ist doch sowieso unabhängig von der Santander Geschichte zwingen erforderlich. Also warum das gewese?