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Der Bundestag hat sich am Freitag, 7. Juli 2023, mit dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten werden kann. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der das Urteil auch für einen „Neustart beim Heizungsgesetz“ zum Anlass nehmen wollte, lehnte das Parlament gegen das Votum der Unionsfraktion und der überwiegenden Mehrheit der Linksfraktion ab. Die AfD enthielt sich der Stimme.
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