00:10: Allgemeine Hinweise / Klausurhinweise 01:42 Überblick 02:10 § 243 I S.2 Nr.1 StGB (geschützte Räumlichkeiten) 05:20 § 243 I S.2 Nr.1 StGB (Tathandlungen) 10:15 § 243 I S.2 Nr.2 StGB 13:11 § 243 I S.2 Nr.3 StGB 14:07 § 243 I S.2 Nr.4-5 StGB 15:26 § 243 I S.2 Nr.6 StGB 16:58 § 243 I S.2 Nr.7 StGB 17:36 unbenannte besonders schwere Fälle 18:43 Geringwertigkeitsklausel gem. § 243 II StGB 19:38 Subjektive Seite
@hypedawn41946 жыл бұрын
Ich bedanke mich nochmals recht herzlich für den Aufwand, den ihr hier bei den Videos betreibt. Diese helfen mit sehr, um den Stoff zu wiederholen. Danke
@derhahnerklartstrafrecht44346 жыл бұрын
Sehr gerne.....wir freuen uns über jede positive Rückmeldung. Viele Grüße
@jc39296 жыл бұрын
Frage zum falschen Schlüssel: wie sieht es aus, wenn jemand dem Hauseigentümer (Ex) nach einer Scheidung nicht den Schlüssel zurückgibt und die Person dann mithilfe des Schlüssels die Wohnung betritt und einen Gegenstand entwendet? Kann man da aufgrund der Scheidung von einer konkludenten Entwidmung ausgehen oder eher nicht?
@derhahnerklartstrafrecht44346 жыл бұрын
Wie sieht die Situation konkret aus? Wusste der Eigentümer des Hauses noch, dass der Schlüssel existiert? Hat derjenige den anderen aufgefordert, den Schlüssel zurück zu geben? War der Hauseigentümer alleiniger Eigentümer oder hat der ehemalige Ehepartner noch Miteigentum?
@jc39296 жыл бұрын
@@derhahnerklartstrafrecht4434 der Hauseigentümer war alleiniger Eigentümer. Eine Aufforderung ist nicht erfolgt. Ob der Hauseigentümer Kenntnis von der Existenz des Schlüssels hatte, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Da die Person während der Ehe einen Schlüssel hatte, könnte man davon ausgehen.
@derhahnerklartstrafrecht44346 жыл бұрын
Ohne konkrete Kenntnis des Sachverhaltes ist die Beantwortung natürlich schwierig. Über die Bestimmung des Schlüssels entscheidet einzig und allein der Eigentümer. Wenn er die Bestimmung entzogen und damit den Schlüssel entwidmet hat, liegt ein falscher Schlüssel vor. Allerdings ist natürlich auch beim Täter Vorsatz erforderlich, mindestens dolus eventualis. Er muss es also mindestens für möglich halten, dass der Schlüssel entwidmet ist und dies billigend in Kauf nehmen.