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...Während der Experimente erhielten die meisten Männer Leber- und Rückenmarkspunktionen. Ich selber erhielt eine Leberpunktion, und weiss aus eigener Erfahrung, dass diese Punktionen schrecklich schmerzhaft waren.“
Nach etwa einer Woche des Versuchs wurden alle Häftling aus der Krankenstation nach draussen in den Hof getragen, und auf Tragen mit weissen Laken ausgelegt. Dort wurden ihre nackten Körper fotografiert, und kurz nach den Aufnahmen wurden ihnen Nummern auf die Brust tätowiert.
Die überlebenden Häftlinge wurden daraufhin als Zwangsarbeiter in der Waffenproduktion genutzt.
Diese Experimente wurden von Wilhelm Beiglböck und seinem Wiener Kollegen Hans Eppinger durchgeführt. Zwei oder drei Gefangene starben als Resultat dieser Versuche, und der Rest wurde sehr geschwächt.
Im Oktober 1944 präsentierte Beiglböck die Resultate seiner Versuche in einem ausführlichen Bericht bei einer Konferenz in Berlin. Des Resultat dieser Experimente war, dass die Methode chemisch behandelten Meerwassers nutzlos war.
Am Ende holte die Justiz Beiglböck endlich ein, als er von den Alliierten festgenommen, und beim Nürnberger Ärzteprozess vor Gericht gestellt wurde. Während des Verfahrens erkannte einer von Beiglböcks Roma-Testsubjekten - der bereits erwähnte Karl Höllenreiner - in ihm den Mann, der ihn in Dachau gefoltert, und ihm für den Rest seines Lebens die Gesundheit ruiniert hatte. Emotional überwältigt von der Ansicht seines Nazi-Folterknechtes, sprang Höllenreiner mit einem mächtigen Sprung über die Anklagebank, schlug Beiglböck heftig ins Gesicht und schrie „Dieser Schurke hat mein Leben ruiniert“. Der vorsitzende Richter verurteilte Höllenreiner daraufhin zu 90 Tagen Gefängnis und beendete die Zuegenbefragung. Er wurde jedoch kurz darauf auf Bewährung freigelassen.
Es waren keine weiteren Zeugen der Versuche anwesend, da Beiglböck die Namen der Subjekte, an denen er die Experimente durchführte, entfernt hatte. Dies hatte als Ziel, dem Gericht nicht zu ermöglichen, sie in der Zukunft zu finden. Zudem änderte er auch Teile der Versuchsdaten und der klinischen Fallbeschreibungen.
Während des Prozess bestand Beiglböck darauf, dass seine Testsubjekte Freiwillige waren. Seine Lügen halfen ihm jedoch nicht, der Gerechtigkeit zu entkommen.
Am 20. August 1947 erklärte das US-Militärgericht Wilhelm Beiglböck schuldig der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und verurteilte ihn zu 15 Jahren Gefängnis. Dieses Urteil wurde jedoch später auf 10 Jahre reduziert, und letzten Endes wurde er vor Weihnachten 1951 aus der Haft entlassen.
Kurz darauf begann die Deutsche Gesellschaft für Interne Medizin eine Kampagne zur Rehabilitation Beiglböcks. Experten behaupteten, es habe keine Todesfälle oder Langzeitschäden unter den Testsubjekten gegeben, und dass Beiglböck mit den besten medizinischen Intentionen gehandelt habe. Diese Meinung basierte jedoch ausschliesslich auf Unterlagen, die den Experten von Beiglböcks Anwalt gegeben wurden, und keiner der Experten hatte je eines der Testsubjekte selbst getroffen.
Da Beiglböcks Approbation nicht widerrufen worden war, wurde er Chefarzt im Krankenhaus Buxtehude, wo er von 1952 bis 1963 arbeitete. Obwohl Beiglböck seine Verbrechen in Dachau für den Rest seines Lebens rechtfertigte, verfolgte ihn seine dunkle Vergangenheit bis ans Ende. Wilhelm Beiglböck war 58 Jahre alt, als er tot in einem Treppenhaus aufgefunden wurde. Die Umstände legten einen Suizid nah, doch Gerüchte um einen Mord kamen auf, da er vor seinem Tod Drohbriefe bekommen hatte.
Einen Grossteil seines Reichtums erbte die „Stille Hilfe“, eine Organisation, die verhafteten, verurteilten, oder geflüchteten SS-Mitgliedern half.
Selbst nach seinem Tod behaupteten Unterstützer Beiglböcks weiter, dass die Gefangenen sich freiwillig für die Versuche gemeldet hätten. Während seiner Beerdigung sagte ein Vertreter der Staatsärzte, Beiglböck sei unschuldig gewesen, und sei nach dem Krieg in ein Räderwerk des Hasses, fernab jeder Gerechtigkeit, geraten. Die Opfer Beiglböcks würden dem sicherlich nicht zustimmen.
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