Vielen Dank. Ich habe mich sehr gefreut, dass ich dir helfen konnte.
@lorebert91216 ай бұрын
Mega Video😄Konnte vieles für meine baldige Klausur mitnehmen:)
@AyoubCheikhiАй бұрын
Danke seeeeeeeeehr❤❤❤❤❤
@joergbenschАй бұрын
Ich danke dir 🙂 Wenn du Hilfe benötigst, dann schreibe mir bitte. LG Jörg
@wischalbhatti50679 ай бұрын
Guten Tag der Herr, Ich hätte grundsätzlich eine Frage die wäre in dem Fall die. Soweit ich es richtig verstanden habe es ist so , dass bei einem zweiseitigen Handelskauf wenn kein Zahlungstermin vereinbart worden ist das dort keine 30 Tage Regelung greift. Aber bei einem Kunden und einem Unternehmer schon ?
@joergbensch9 ай бұрын
Hallo, eine sehr gute Frage :-) Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung. Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen: • Verbraucher (B2C) • Unternehmer (B2B) Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können. Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen. Diese Regelung gilt dann also auch beim zweiseitigen Handelskauf (C2C). Alles klar? Falls nicht: Schreibe mir bitte noch einmal! LG Jörg
@Nur369189 ай бұрын
Vielen Dank
@joergbensch9 ай бұрын
Immer gerne ☺️
@Conlader6 ай бұрын
Sehr gutes Video.. Danke dafür. Habe ich es denn jetzt richtig verstanden, dass wenn der Zahlungstermin genau gegeben ist, dass keine Mahnung rausgesendet werden muss? Erst dann wenn der Zahlungstermin überschritten ist ?
@joergbensch6 ай бұрын
Hallo, eine sehr gute Frage :-) Also: Zunächst einmal gilt die 30-Tage-Regel: Sind die 30 Tage abgelaufen, muss keine Mahnung ausgesprochen werden. Es steht fest, dass der Geldschuldner "zu spät" zahlt! Wie im Video erklärt hat eine Mahnung juristisch gesehen jedoch zwei Wirkungen: 1. Durch die Mahnung wird der Geldschuldner in Verzug gesetzt (z. B. wenn die 30-Tage-Regel nicht gilt) und 2. eine kaufmännische Wirkung (wenn feststeht, dass der Kunde zu spät zahlt). Im 2. Fall kann man in der Mahnung dann z. B. darauf hinweisen, dass der Kunde zahlen muss und welche Rechte man geltend macht. Z. B. kann man dann in der Mahnung eine Nachfrist setzen und darauf hinweisen, dass man nach Ablauf der Frist Verzugszinsen und Mahnkosten fordern wird. LG Jörg
@Conlader6 ай бұрын
Der Kommentar ist weg 😰
@ChantingSouls Жыл бұрын
Guten Morgen, ich hätte da eine allgemeine Frage bezüglich der Abschreibung. Wenn man sagt dass man etwas komplett absetzen kann, also z.B. GWGs, bedeutet es dass man jetzt z.b. einen Schreibtisch den man für 700 Euro gekauft hat dann auch 700 Euro vom Gewinn absetzen kann?
@joergbensch Жыл бұрын
Hallo, ja, deine Aussage ist vollkommen korrekt. "Abschreibung" im steuerlichen Sinne bedeutet, dass man einen Wertverlust gewinnmindernd ansetzen kann. Anlagevermögen, bei dem man nachweisen kann, dass man es betrieblich (also zur Gewinnerzielung) benötigt - z. B. durch entsprechende Rechnungen - unterliegt diesem Wertverlust. Die jährliche Höhe dieses (fiktiven) Wertverlusts wird durch die AfA (Absetzung für Abnutzung, Abschreibung unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben) bestimmt. Wie du richtig sagst ist bei GWG die Abschreibung über die Nutzungsdauer nicht vorgeschrieben. Man kann also hier eine Direktabschreibung vornehmen (natürlich müssen die GWG-Wertgrenzen sowie die Einzelbewertung) beachtet werden ;-) Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Liebe Grüße sendet dir Jörg von WI learn easy
@ChantingSouls Жыл бұрын
@@joergbensch danke für deine ausführliche Antwort😍 ich like jedes deiner Videos 😊 Deine Videos sind einer der Hauptgründe weshalb ich gestern bei meiner IHK Prüfung für Taxen und Mietwagen Verkehr bestanden habe. Am Montag ist dann die mündliche Prüfung dran und deine Videos helfen mir dabei mich gut vorzubereiten✊🏼
@joergbensch Жыл бұрын
@@ChantingSouls Das freut mich total. Aus diesem Grund habe ich die Videos erstellt. Ich drücke dir die Daumen für die Prüfung. Du SCHAFFST das :-)
@jonny2799 ай бұрын
Wie war das jetzt genau? Welcher Tag mit beim Verzug mitgerechnet? Das irritiert mich gerade Denn beim längeren Video ist das Rechnungsdatum der 10.05. In Verzug ist man am 25.05. Wenn man den ersten Tag mitberechnen soll, dann wäre es aber der 24.05. In diesem Video hier, ist es ja auch Rechnungsdatum 20.04. In Verzug ab 20.05.
@joergbensch9 ай бұрын
Hi, eine sehr gute Frage. Also: Bei der Berechnung der Verzugstage zählt der erste Tag des Verzugs MIT! (Anders als bei der normalen Zinsrechnung). Wenn es also beispielsweise heißt „Zahlen sie bis zum 20.03.xx“ und es erfolgt keine Zahlung, kann man ab dem 21.03.xx Verzugszinsen berechnen UND der 20.03. zählt mit. Alles klar so? Liebe Grüße Jörg 🙋♂️
@jonny2799 ай бұрын
@@joergbensch Danke für die schnelle Antwort. Nochmal kurz😊 In ihrem langen Video steht Rechnung zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum. (10.05.) Verzug ab 25.05. Ich zähle den 10.05 mit. Also 10.05-23.05. Verzug laut mir 24.05.
@jonny2799 ай бұрын
In diesem Video. 20.04. Rechnungsdatum. Zahlbar innerhalb 30 Tagen. Ich zähle den 20.04. mit. Also 20.04 - 19.05. Verzug ab dem 20.05. Was mache ich falsch☹️
@joergbensch9 ай бұрын
@@jonny279 Ich verstehe deine Frage irgendwie nicht. Im Video wird erklärt: "RG vom 20.04. mit 30 Tagen Zahlungsziel. Zahlung muss also bis zum 19.05. erfolgen. Ab 20.05. beginnt der Verzug. Der Geldschuldner kann bis zum 19.05. schuldenbefreiend zahlen. Ab dem 20.05. ist es zu spät und der Verzug beginnt. Übrigens: Das "Mitzählen" bezieht sich auf den BEGINN DES VERZUGS und nicht auf die BERECHNUNG der Zahlungsfrist. Ist das vielleicht dein Denkfehler? Sonst schreib noch mal...
@jonny2799 ай бұрын
@@joergbensch das gleiche ist es ja im anderen Video. „Diese Rechnung ist zahlbar bis 15.10.20x1." → Verzug ab 16.10.20x1 „Rechnung zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum (10.05.20x1)." → Verzug ab 25.05.20x1
@joergbensch13 күн бұрын
Wichtiger Hinweis: Weil so viele Fragen!!! Wie ermittelt man den "letztmöglichen Tag" für die Zahlung? So möchte es die IHK!!!!! Achtet bitte auf folgenden Zusammenhang: Lautet die Zahlungsbedingung "Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen AB Rechnungsdatum": Dann gilt: Man muss das Rechnungsdatum bei der 30-Tagefrist MITRECHNEN! Beispiel 1: RG-Datum 10.10.20x1 Rechnung: 31 -10 + 1 = 22 Die Zahlung muss erfolgen bis spätestens 08.11.20x1 (Fälligkeitsdatum), ist die Zahlung am 09.11. nicht erfolgt, ist es ZU SPÄT. Beispiel 2: RG-Datum 27.04.20x1 Rechnung: 30 - 27 + 1 = 4 Die Zahlung muss erfolgen bis spätestens 26.15.20x1 (Fälligkeitsdatum), ist die Zahlung am 27.11. nicht erfolgt, ist es ZU SPÄT. Lautet die Zahlungsbedingung "Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen NACH Rechnungsdatum": Dann gilt: Man rechnet das Rechnungsdatum bei der 30-Tagefrist NICHT MIT! Beispiel 1: RG-Datum 10.10.20x1 Rechnung: 31 -10 = 21, 30 -21 = 9 Die Zahlung muss erfolgen bis spätestens 09.11.20x1 (Fälligkeitsdatum), ist die Zahlung am 10.11. nicht erfolgt, ist es ZU SPÄT. Beispiel 2: RG-Datum 27.04.20x1 Rechnung: 30 - 27 = 3 Die Zahlung muss erfolgen bis spätestens 27.15.20x1 (Fälligkeitsdatum), ist die Zahlung am 28.11. nicht erfolgt, ist es ZU SPÄT.