Auch ein Bauingenieur darf einen Bauantrag erstellen und einreichen, wenn er eine Bauvorlageberechtigung hat. Man benötigt also nicht zwingend einen Architekten….der Statiker kann beides Erstellen…..Bauantrag und Statik!
@alexanderschwab43233 жыл бұрын
Stimmt nicht ...Wir sind nicht verpflichtet einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen. Schlichtweg falsch. Denn, nicht der Architekt entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrags, sonder die Baubehörde. Wir sind verpflichtet einen prüffähigen Bauantrag zu stellen. Das ist ein großer Unterschied! Wären wir verpflichtet einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen, so wäre die Prüfung der Behörde überflüssig.
@stocksiefen-feelswood3 жыл бұрын
Guten Morgen Herr Schwab, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihre Aussage gerne von unseren Architekten & Fachleuten prüfen lassen und ggf. entsprechend reagieren.
@brandschutz-wissen28603 жыл бұрын
Ein Architekt vereinbart gemäß HOAI Leistungphase 1-4 eine „genehmigunsfähige Planung“. Dies ist bei einem Werkvertrag standart. Es gibt hierzu ein BGH-Urteil vom 10.02.2011, wonach eine „dauerhaft genehmigungsfähige Planung“ geschuldet wird. Die Bauordnung prüft gem. Landesbauordnung, die auch Grundlage der Architektenplanung ist.
@thomasnisser8433 жыл бұрын
„…Wir sind nicht verpflichtet einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen…“ Deine Aussage ist reine Wortklauberei. Welcher Planer würde auf die Idee kommen einen Bauantrag einzureichen von dem er weiß, dass der Bau nicht genehmigt wird?