Guten Tag Herr Krüger, wird die Übungsleiterpauschale bei Wohngeld oder Kinderzuschlag als Arbeitslohn abgerechnet?
@Vereinfacher4 ай бұрын
Die Übungsleiterpauschale wird weder beim Wohngeld noch beim Kinderzuschlag auf das Einkommen angerechnet, mit anderen Worten: sie wird in beiden Fällen nicht als Einkommen behandelt.
@vairotsana1083 ай бұрын
Guten Tag ich habe auch eine Frage, weil ich es nirgendwo im Internet gefunden habe. ich beziehe Sozialhilfe Grundsicherung. Aktuell arbeite ich im Altenheim im Rahmen der Übungsleiterpauschale. gelten die Freigrenzen auch in der Grundsicherung/Sozialhilfe? Ich beabsichtige meine Tätigkeit an 2 Tagen zu je 2 Std auszuführen. Die heimleitung nannte ist mündlich Ehrenamtspauschale. Auf der Abrechnung steht aber Übungsleiter. Ich würde mich über eine Antwort freuen und wünsche einen schönen Tag.
@Vereinfacher3 ай бұрын
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten (z.B. Übungsleiter), werden bei den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bis zu einem Freibetrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht als Einkommen berücksichtigt.
@vairotsana1083 ай бұрын
@@Vereinfacher vielen Dank für die Antwort. Viele Grüße aus Leipzig