Ist bei einem formlosen Verfahren trotzdem ein Submissionstermin notwendig oder dürfen z.B. per Mail eingehende Angebote auch vor dem Ende der Angebotsfrist eingesehen werden?
@dr.frankschidlowski3 жыл бұрын
§ 14 Abs. 1 VOL/A gilt (soweit die VOL/A überhaupt noch anzuwenden ist) nur für Ausschreibungen, d.h. für Öffentliche und Beschränkte Ausschreibungen. Die Vorschrift gilt nicht für die Freihändige Vergabe. Nach § 40 Abs. 1 S. 2 UVgO ist bei der Verhandlungsvergabe die Frist nur dann nicht einzuhalten, wenn ohnehin nur ein Unternehmen für den Auftrag in Betracht kommt.