Muss ich in der Rubrik des GwG Kommentare zum Gesetz und Rundschreiben der Notarkammer etc. abheften? Ich habe die Führung der Generalakte gerade übernommen und meine Vorgängerin hatte die noch nach dem alten System geführt und sehr viel Papierkram ausgedruckt, der meines Erachtens nach nicht in die Generalakte gehört. Danke für das Video
@BiankaSchimanski5 ай бұрын
Hallo, Kommentare gehören definitiv nicht in die Generalakte. Rundschreiben, das GWG betreffend allerdings sehr wohl, und dies wird von einigen Kammern auch abgeprüft. Auch das Gesetz selbst sollte in der Generalakte abgelegt sein. Schön, dass das Video helfen konnte.