Wie geht denn der Weg zurück? Man hat z.B. 10 Jahre lang Umsatz von 50TEUR und ab 2023 jährlich nur 20TEUR, kann man dann "einfach" zur Kleinunternehmerregelung wechseln?
@l3lackpitty10 ай бұрын
Sehr gutes Video, ich habe noch ein Frage, wenn man als KZbinr anfängt und als Gewinn nur Geld von youtube und amazon bekommt, also ausländischen Firmen, macht dann die Kleinunternehmerregelung Sinn? In dem Falle hätte man mit der Reverse Charge Thematik als nicht Kleinunternehmer doch bei der Umsatzsteuervoranmeldung gar nichts anzugeben und somit keinen Aufwand. Kann sich aber die 19% bei Betriebsausgaben für PC Kamera und co wieder holen und ist somit zum Kleinunternehmer im vorteil da dieser die Waren 19% teurer kaufen muss?
@TheBlackbirdii10 ай бұрын
Was bedeutet Umsatz heißt die gesamte Einkünften ohne kosten zu berechnen? 22000 Euro sind sehr wenig
@gregorhanewacker2 жыл бұрын
Guten Tag. Tolles Video! Ganz praktisch gefragt: Wenn ich als Kleinunternehmer eine Rechnung an eine FIrma (natürlich ohne Umsatzsteuer) schreibe, kann die Firma folglich auch keine Vorsteuer geltend machen, weswegen es für Unternehmen auch nicht attraktiv ist mit Kleinunternehmern zusammenzuarbeiten, oder?
@Der-Steuerberater2 жыл бұрын
Es geht am Ende um den Endpreis, der bezahlt werden muss.
@peter123berlin Жыл бұрын
Hallo, danke für das Video. Wie wäre es denn wenn das Unternehmen im 2. Jahr ca. 75000€ Umsatz macht. Am Anfang des Jahres jedoch geschätzt wurde das 50.000€ Umsatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Muss dann alles nachträglich versteuert werden? Wie geht man dort am besten vor?
@Der-Steuerberater Жыл бұрын
Neben dem tatsächlichen Umsatz des Vorjahres stellt § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG noch auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres ab. Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung darf der maßgebende voraussichtliche Umsatz i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen. Bei dieser Grenze kommt es darauf an, ob der Unternehmer diese Bemessungsgröße voraussichtlich nicht überschreiten wird. Maßgebend ist die zu Beginn eines Jahres vorzunehmende Beurteilung der Verhältnisse für das laufende Kalenderjahr. Ist danach ein voraussichtlicher Umsatz zuzüglich der Steuer von nicht mehr als 50.000 € zu erwarten, ist dieser Betrag auch dann maßgebend, wenn der tatsächliche Umsatz zuzüglich der Steuer im Laufe des Kalenderjahres die Grenze von 50.000 € überschreitet (Abschn. 19.1 Abs. 3 Satz 5 UStAE). Der Unternehmer hat dem Finanzamt auf Verlangen die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich ergibt, wie hoch der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich sein wird (Abschn. 19.1 Abs. 3 Satz 7 UStAE).
@DeutscheZockerCrew2 жыл бұрын
Wie sieht das jetzt also aus, wenn ich ein weiteres Gewerbe anmelde und verkaufe online Print on Demand Produkte und habe noch zusätzlich ein bereits bestehendes Gewerbe im Prop Trading Bereich. Heißt es dann, dass ich zwar 2 Gewerbe angemeldet habe, aber das alles nur 1 Unternehmen ist und ich darf als Kleinunternehmer zusammen mit den beiden Gewerben nur 22500€ erwirtschaften im ersten und 50000€ im zweiten Jahr machen?
@Der-Steuerberater2 жыл бұрын
Das ist richtig. Beide Unternehmen sind zusammen zu rechnen. Die Grenze ist 22.000 EUR. Wenn man das umgehen möchte, könnte man z. B. eine GmbH für das 2. Unternehmen gründen.
@evelynechrist21612 жыл бұрын
Ein Tipp: Influencer sollten niemals die Kleinunternehmer Regelung beanspruchen 😉
@Der-Steuerberater2 жыл бұрын
Hallo Evelyne, bitte das immer im Einzelfall prüfen.
@TheJamill2 жыл бұрын
Hallo habe eine Frage . Erstens super Kanal sehr informativ & sehe sehr gerne ihre Videos an. Meine Frage will ab nächstes Jahr als Kleinunternehmer auf E. Verkaufen, da ich sehr viel Ware gesammelt habe oder Ware die mir geschenkt worden ist wo ich meistens keine Kassen Bons wie kann ich diese Ware verbuchen ? Wie soll ich vorgehen? Mit Freundlichen Grüßen A.G