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(Vortrag in englischer Sprache) Mit einem Festakt am Verfassungstag erinnert der VfGH alljährlich an den Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes in der konstituierenden Nationalversammlung am 1. Oktober 1920. Die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und Festrednerin am Verfassungstag 2023, Síofra O’Leary, stellt Überlegungen an, wie der EGMR schnellere Entscheidungen treffen könne. Heute sind laut der Präsidentin 75.000 Beschwerden anhängig, bei nur 46 Richterinnen und Richtern. Auch wenn nahezu 75 Prozent der anhängigen Fälle aus Beschwerden bestehen, die sich mit Fragen befassen, zu denen es bereits eine gut etablierte Rechtsprechung gibt oder die repetitiv sind, sind auf der Ebene der siebenköpfigen Kammern immer noch nahezu 20.000 Beschwerden anhängig. Es handle sich, stellt Präsidentin O’Leary fest, um entweder sogenannte „Prioritäts“- oder „Impact“-Fälle, die Fragen aufwerfen, welche umgehender Bearbeitung bedürften.
Erstens könnte sich, so die Präsidentin des EGMR, der Gerichtshof öfters des Zulässigkeitskriteriums „kein erheblicher Nachteil“ bedienen. Dies sei bisher wenig genutzt worden und führe etwa dazu, dass eine Kammer von sieben Richterinnen und Richtern ein Urteil über ein Parkbußgeld von rund 25 Euro, einhergehend mit 5 Punkten im Verkehrsregister des Beschwerdeführers, fällen musste.
Zweitens: „Um mit einer substantielleren Änderung auf der Ebene der Mitgliedstaaten - die die grundlegenden institutionellen Akteure sind, die die Zukunft des Gerichtshofs und des Konventionssystems bestimmen - weiter zu machen: Man könnte darüber nachdenken, einen institutionellen Mechanismus für den Gerichtshof zu entwickeln, der diesem erlaubt, weitergehend diejenigen Fälle herauszufiltern, die eine ,verfassungsrechtliche´ Relevanz für die Rechtsprechung haben.“ O’Leary betont jedoch, sie habe weder die Absicht noch den Wunsch, in das Terrain von Verfassungsgerichten einzudringen. Die Tatsache, dass der EGMR von Beginn an mit bestimmten „Verfassungs“-Merkmalen ausgestattet worden sei, sei aber schwer zu ignorieren.
Die EGMR-Präsidentin weist auch darauf hin, dass 70 Prozent der anhängigen Fälle aus lediglich vier Staaten stammen (der Türkei, Rumänien, der Ukraine und Russland, von wo vor September 2022 eingereichte Fälle noch anhängig sind). Lediglich 0,12 Prozent der anhängigen Beschwerden stammten aus Österreich: „Dies streicht heraus, dass in vielen der 46 Staaten die Einbettung der EMRK erreicht wurde, die sicherstellt, dass der Straßburger Gerichtshof nur in Ausnahmefällen eingreift“.