Der Mann war es nicht. Eine Absprache oder Absprache konnte man nicht beweisen.
@DieWahrheit2.03 ай бұрын
Video gesehen?
@LunaWindsoul3 күн бұрын
Ich denke zwar auch, dass er den Mord höchstwahrscheinlich mitgeplant hat. Allerdings lässt sich das nicht beweisen. Und dadurch bleiben Restzweifel - er kann es eben auch nicht gewusst haben, auch wenn das unwahrscheinlicher ist. Aber es ist eine valide Möglichkeit und daher gilt "In Dubio pro Reo" - Im Zweifel für den Angeklagten.