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Zum Nachweis der Abstinenz von Drogen ist eine Haaranalyse neben regelmäßigen Urinscreenings sehr weit verbreitet. Auch in Strafsachen kann aber eine Haaranalyse durchaus von Vorteil für Beschuldigte oder Angeklagte sein. Sie zeigt sehr objektiv den tatsächlichen Konsum der letzten 6 Monate an.
In einigen Bundesländern (u.a. Bayern, Baden-Württemberg) wird diese bei inhaftierten Beschuldigten bei BTM-Vorwürfen sehr häufig richterlich angeordnet. In anderen Bundesländern ( u.a. Sachsen) müssen wir Strafverteidiger manchmal für die Durchführung einer solchen Analyse bei Staatsanwaltschaften und Gerichten kämpfen.
Bevor man jedoch eine Haaranalyse anregt, sollte man das mögliche Ergebnis der Analyse und die daraus zu ziehenden Schlüsse mit einem Strafverteidiger diskutieren.
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