Top erklärt, man merkt, dass da viel didaktische Mühe drinnen steck. Danke! :)
@chess-ter14074 жыл бұрын
Hey danke für eure Videos verstehe hier 1000 mal mehr vom Verwaltungsrecht als in der Schule oder auf Arbeit 🙌weiter so 🤓
@Taranis2b10 ай бұрын
8:29 Auch hier nicht vom Text rechts oben verwirren lassen. Gesagt wird davor das Richtige. Überprüft wird zuerst, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung, nicht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung formell rechtmäßig ist.
@Mel-pi2ns3 жыл бұрын
Kann man die Folien irgendwie herunterladen?
@Zauberhut1234 жыл бұрын
Hallo, danke für das Video! Bei 4:32 ist euch aber leider ein Tippfehler passiert: Ihr sagt zwar richtigerweise § 80 Abs. 6 VwGO, aber auf der Folie steht Abs. 4, obwohl der Inhalt sogar der richtige ist.
@buceriuslaw4 жыл бұрын
Vielen Dank für den Hinweis. Leider erlaubt KZbin das nachträgliche Bearbeiten der Videos nicht, deshalb können wir ihn leider nicht korrigieren - so muss er also notgedrungen als Ausmerksamkeits-Überprüfung für alle künftigen Zuschauer bestehen bleiben ;-) #ThinkPositive
@aurevoirtoni3 жыл бұрын
richtig gut erklärt danke !
@mephistogf59724 жыл бұрын
Danke für das Video. Der zu § 80 V 1 Hs. 1 VwGO gebildete Obersatz dürfte nicht präzise sein. Weil es hier gerade um Fälle geht, in denen der Gesetzgeber für den Regelfall entschieden hat, dass der VA sofort vollziehbar ist, müsste ein Abweichung von diesem Regelfall positiv begründet werden. Dafür braucht es ein überwiegendes Aussetzungesinteresse des Antragstellers. Das Nichtüberwiegen des Vollzugsinsteresses dürfte noch nicht genügen. Denn in dem Fall, dass kein Interese das andere überwiegt, müsste es bei der gesetzgeberischen Regelentscheidung bleiben. Hierin unterscheidet sich der Antrag nach § 80 V 1 Hs. 1 VwGO gerade von dem nach § 80 V 1 Hs. 2 VwGO. Letztem liegen Fälle zugrunde, in denen sich der Gesetzgeber im Grundsatz für die aufschiebende Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs entschieden hat (§ 80 I 1 VwGO). Deshalb ist dieser Antrag auch bereits dann begründet, wenn das öffentliche Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse nicht überwiegt.
@swearlyyy Жыл бұрын
Würde ich so unterschreiben. Der in dem Video genannte Obersatz ist mE auch nicht korrekt. Je nach Konstellation und Fallgestaltung ist dieser dementsprechend zu formulieren innerhalb der Klausur.
@nurtenm78892 жыл бұрын
Bravo !
@marisawarsinow78295 жыл бұрын
Jura ist Top 👌
@gastgast60813 жыл бұрын
Geilooo
@buceriuslaw3 жыл бұрын
whoop.
@Paul-io8lu4 жыл бұрын
Das Video war gut der Aufnahmeprozess an eurer Schule nicht so sehr
@buceriuslaw3 жыл бұрын
Wir freuen uns immer über Kritik aller Art - natürlich auch am Auswahlverfahren. KZbin ist da allerdings vielleicht der falsche Kanal, schildern Sie Ihre Kritik aber gern per E-Mail.
@deusexmusica8033 жыл бұрын
Wenn der Sprecher nicht so ins Mikro brüllen würde, wäre viel gewonnen.