Das Land hat sämtliche Daten aller Grundstücke inklusive Bodenart, Nutzung, Erosion usw, Dann könnte das Land den Besitzern und Steuerberatern sehr viel Arbeit ersparen und selbst eine Berechnung erstellen, welcher man zustimmen oder widersprechen könnte. Dieses Bürokratische hin und her lähmt unser Land
@Vexdor Жыл бұрын
Die Bürger sollen die Arbeit der Finanzverwaltung erledigen? Was soll das!? Übrigens, das Elster-Formular ist übelst aufgebaut. Eine Zumutung! Ein kleines Lob: Das video hat mir sehr gut geholfen!
@oberlander2464Ай бұрын
ich hoffe das ich es jetzt geschafft habe und nix vergessen habe ein paar Kleinigkeiten waren undeutlich , im großen ganzen aber sehr hilfreich. Die Mitarbeiter im FA sind meist auch mit Details überfordert, wundert mich nicht bei diesem Monsterakt . insgesamt gut und hilfreich gemacht das Video . Sinn und Unsinn lassen wir mal außen vor 😉
@cornerstone595 Жыл бұрын
Also ich finde, es wird ausführlich und gut erklärt.
@Blueforyou66 Жыл бұрын
TOP!!! VIIIELEN DANK
@c.kohler8870 Жыл бұрын
Gutes einleitungsvideo. Vielen Dank. Werden mehrere bisher bewertete Stückländereien jetzt zu einem Lafo Betrieb zusammen gefasst?
@oldenburger71 Жыл бұрын
Hallo, das Video ist gut. Jedoch stehe ich immer noch auf dem Schlauch. Ich habe ein Flurtück, welches mehrere Nenner hat. Ich besitze zwei. 0000/1 und 0000/3. Somit gibt es zu diesem Grundstück noch mindestens einen Besitzer. Was gebe ich dann unter Punkt 4 Eigentümer an? Und muß ich bei zwei Nennern zwei Eingaben machen? Bin am Haare raufen.
@finanzenBW Жыл бұрын
Bitte gehen Sie zur Klärung dieser Frage direkt auf Ihr Finanzamt zu. Die Kolleginnen und Kollegen dort helfen Ihnen gerne. Uns liegen nur aufgrund Ihrer Beschreibung zu wenige Informationen vor, um Ihnen konkret und auch verlässlich helfen zu können. Zum Kontaktformular gelangen Sie über diesen Link: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular
@helmit14 Жыл бұрын
Erstmal: Sehr gutes Video, vielen Dank. Leider stellt sich die Praxis dann doch eher kompliziert heraus... 7:07 Das ist ja auch sinnvoll, bringt aber neue Probleme mit sich: - Fall 1: Ist als Reben (Weingarten) angegeben, ist aber mittlerweile Ackerland. Da das Grundstück aber als Reben klassifiziert ist, fehlt die Ertragsmesszahl. Wie kann ich die in Erfahrung bringen? - Fall 2: War früher Acker. Da auch ein Hang dazu gehört, ist ein Teil "Unland" (logisch, da nicht als Acker nutzbar). Allerdings ist das schon >30 Jahre (!) Wald. Die Frage ist: Wird der "Unland"-Teil auch Wald, weil am Hang auch Bäume wachsen? (Wald = "Holzung" = "Forstwirtschaftliche Nutzung") - Fall 3: Ist als Acker angegeben, wir aber schon lange als Nussbaumplantage genutzt. Was ist das dann in Elster? Landw. Fläche? Holzung? Obstbau? - Fall 4: Was ist ein "Weg" in Elster? Einfach "Unland"? Wenn es ein kleiner Weg im Wald ist, gehört es dann zur "Holzung"? - Fall 5: Was zum Henker ist eine "Nebenfläche der Land- und Forstwirtschaft"? Wie es Catherine Bernot schon sehr gut ausgedrückt hat: "... Hilfe !" ;)
@finanzenBW Жыл бұрын
Danke für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit den Expertinnen und Experten in unserer Steuerabteilung müssen wir Ihnen leider sagen, dass wir diese sehr speziellen und zum Teil in die Tiefe gehenden Detailfragen aus der Ferne und ohne Zusatzinformationen leider nicht konkret und verlässlich beantworten können. Insofern können wir Sie nur bitten, sich direkt an Ihr Finanzamt zu wenden. Am besten und einfachsten geht das über das Kontaktformular unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular Möglicherweise finden Sie auch schon in unseren PDF-Ausfüllhilfen alle Informationen, die Sie benötigen. Darin greifen wir acht häufig auftretende Fälle auf und gehen detailliert darauf ein: Alle acht Fälle finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Wichtige+Hinweise+fuer+die+Grundsteuererklaerung#anker10004972 Speziell für Ihre fünfte Frage möchten wir Sie auf unseren Beispielfall 8 hinweisen: „Mein Mann/meine Frau und ich besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle“. Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgenden Link hinweisen: grundsteuer-a.landbw.de/assets/files/FAQ_Grundsteuer_A.pdf Unter Punkt 13 „Was bedeutet Klassifizierung?“ wird auf Seite 11 erläutert, dass die Nutzungsarten 28 bis 34 in der Regel die Klassifizierung „Nebenfläche des Betriebs der Land-und Forstwirtschaft“ haben. Bei allen Fragen ist immer entscheidend, wie die aktuelle, reale Nutzung aussieht; dementsprechend ist dann die Nutzungsart auch zu erklären.
@helmit14 Жыл бұрын
@@finanzenBW Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
@rudiweissherbst2355 Жыл бұрын
Leider vergisst die Stimme aus dem Off bei 3:48, auf die Steuernummer hinzuweisen die auch eingetragen werden muss....
@Bambor Жыл бұрын
Grundsätzlich gutes Video, das eine Menge Fragen beantwortet. Was mir dennoch nicht klar ist: wenn ein Flurstück Brachland ist, also eigentlich gar nicht groß bewirtschaftet wird, dann wird es mE dennoch als "Landwirtschaftliche Nutzung" qualifiziert, aber was trage ich dann als Fläche der Nutzung ein? Schlicht die Grundstücksfläche oder 0 weil es eben nicht bewirtschaftet wird? Danke im Voraus.
@finanzenBW Жыл бұрын
Zu der landwirtschaftlichen Nutzung zählen alle Flächen, die als Acker und Grünland genutzt werden. Brachliegende (verwilderte) Acker- und Grünlandflächen, die bodengeschätzt sind, zählen ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung. Sie sind deshalb als „1 Landwirtschaftliche Nutzung“ zu erklären. Die Ertragsmesszahl und die Flächengröße können Sie dem "Geoportal" entnehmen.
@RolandSchirmer Жыл бұрын
Was mache ich, wenn Im GEO-Portal das Flurstück (Streuobstwiese) aber als "Ackerland" klassifiziert ist ? Ertragsmeßzahl für eine Streoobstwiese ?
@finanzenBW Жыл бұрын
Eine typische Streuobstwiese (unregelmäßiger Baumbestand, evtl. mit Unternutzung Wiese oder Acker) gehört bei der Grundsteuererklärung zu Nutzung „1 Landwirtschaftliche Nutzung“. Ihre Frage "Was mache ich, wenn die angezeigte Klassifizierung oder tatsächliche Nutzung im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer nicht mit der realen Nutzung des Flurstücks übereinstimmt?" erläutern wir in unseren FAQ unter: fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer-a
@PHoGe Жыл бұрын
Ist es möglich mit meinem Elsteraccount für meinen Schwager die Grundsteuer A auzufüllen - Unterschied zwischen Erbengemeinschaft und Bruchgemeinschaft
@finanzenBW Жыл бұрын
Ja, das geht. Sie können die Erklärung über Ihren ELSTER-Account auch für Angehörige einreichen. Loggen Sie sich regulär über Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat ein. Geben Sie aber unbedingt das Aktenzeichen der steuerpflichtigen Person (Ihr Schwager) ein sowie auch seine Adresse und seine Steuer-Identifikationsnummer. Unter „Mitwirkung“ müssen Sie nichts eintragen, auch wenn Sie die Erklärung für Ihren Schwager über Ihren ELSTER-Zugang eingereicht haben. Dann prüfen und absenden. Der Bescheid geht direkt an den Eigentümer.
@CatherineBernot Жыл бұрын
es ist wirklich entsetzlich kompliziert, nicht übersichtlich ... Hilfe !
@finanzenBW Жыл бұрын
Wie können wir Ihnen denn helfen? Kennen Sie beispielsweise schon unsere ELSTER-Ausfüllhilfen für einigen häufig auftretende Fallkonstellationen? Den Link dorthin finden Sie unten. Falls Sie konkrete Fragen haben, helfen Ihnen auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern gerne weiter. Zu den PDF-Ausfüllhilfen: fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer-a
@schmidtjohnson1826 Жыл бұрын
Wir sollen also Fehlermeldungen ignorieren..... ehrlich? Wenn wir schon die Arbeit des Staates machen müssen sollte wenigsten die Software ohne Fehlermeldungen funktionieren. Das alles ist auf so vielen Ebenen furchtbar, das ich jede Sympathie gegenüber unseren Ämter verliere.
@finanzenBW Жыл бұрын
Ein Formular mit fehlerhaften Eintragungen lässt sich nicht absenden. Ab ca. Minute 10:30 wird darauf eingegangen: „Sofern Fehler vorliegen, korrigieren Sie diese bitte....“
@schmidtjohnson1826 Жыл бұрын
@@finanzenBW Nein, ich soll die Fehlermeldung in der Adressleiste ignorieren weil landwirtschaftliche Fläche keine herkömmlichen Adressen haben.
@PHoGe Жыл бұрын
Was ist der Unterschied zwischen einer Grundstücksgemeinschaft und Erbengemeinschaft? Warum muss man bei Erbengemeinschaft einen Namen angeben?
@finanzenBW Жыл бұрын
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen (Miterben), bei der den Erben kein Eigentum nach Bruchteilen am Grundbesitz zugerechnet werden kann, da die Erben gemeinschaftlich am Nachlass beteiligt sind. Es handelt sich bei der Erbengemeinschaft um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, der der gemeinschaftliche Grundbesitz zuzurechnen ist. Folglich ist in diesem Fall die Erbengemeinschaft zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Bei der Erklärung ist deshalb bei den „Angaben zu Eigentümer(innen)/Beteiligte die Kategorie Erbengemeinschaft auszuwählen. Außerdem muss die Erbengemeinschaft eindeutig bezeichnet werden als beispielsweise „Erbengemeinschaft nach Herrn / Frau Mustermann“. Daneben sind alle Beteiligten der Erbengemeinschaft zu benennen. Des Weiteren sollte ein Empfangsbevollmächtigter angegeben werden, der zur Vertretung der Erbengemeinschaft berechtigt ist.
@e.d.8455 Жыл бұрын
Herrlich, ich gebe als Eigentümer eine Grundstücksgemeinschaft ein, diese hat eine eigene Steuernummer und wird seid Jahren so versteuert. Dann will ich weitermachen, das Programm aber lässt mich nicht, ich hätte eine Grundstücksgemeinschaft ausgewählt und somit müssten mindestens 2 Besitzer eingetragen werden, was nun? Das ist ja fast noch schlimmer als SAP!
@finanzenBW Жыл бұрын
Das ist soweit korrekt. Bei Grundstücksgemeinschaften müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer benannt werden.
@e.d.8455 Жыл бұрын
@@finanzenBW Vielen herzlichen Dank für die Antwort! Nochmal zur Sicherheit, ich habe den Fall einer Grundstücksgemeinschaft mit eigener Steuernummer, diese setzt sich aus 2 Personen zusammen. Ich muss jetzt also die Grundstücksgemeinschaft angeben, deren Steuernummer und deren Anteil am Grundstück, logischerweise 1 von 1 Dann Besitzer A mit Steuernummer und dem Anteil 1 von 2 Dann Besitzer B mit Steuernummer und dem gleichen Anteil 1 von 2?
@finanzenBW Жыл бұрын
@@e.d.8455 Wenn es sich in Ihrem Fall um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt, sind Ihre Eingaben korrekt. Der Anteil wäre dann jeweils mit 1/2 je Eigentümer anzugeben. Sollte es sich um eine Personengesellschaft (GbR u.a.) handeln, ist es eine Gesamthandsgemeinschaft, bei der die Anteile nicht anzugeben sind. In beiden möglichen Fällen sollten Sie bitte Angaben zur empfangsbevollmächtigten Person machen.
@BarbaraSchmidl-j5v Жыл бұрын
Ich habe alles korrekt ausgefüllt, 13 Grundstücke, und eingeschickt, ohne Fehkermeldung. Bei der Bestätigung erscheint aber nur das erste Grundstück.
@finanzenBW Жыл бұрын
Prüfen Sie bitte, ob Sie alle Ihre Aktenzeichen korrekt hinterlegt haben. Falls Sie nicht weiterkommen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Finanzamt auf. Aus der Ferne und mit den zur Verfügung stehenden Informationen lässt sich der Fall für uns leider nicht abschließend klären. Link zum Kontaktformular: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular
@BarbaraSchmidl-j5v Жыл бұрын
@@finanzenBW Danke, nach x Versuchen hat es schließlich geklappt, jetzt habe ich das Ganze zum 2. Mal versandt, diesmal vollständig, wie kann ich die unvollständige Sendung entfernen?
@Lorreist Жыл бұрын
Am Besten ist , ich kann mein begonnenes Formular nicht mehr öffnen , ein neues beginnen auch nicht.... super
@finanzenBW Жыл бұрын
Woran es in Ihrem Fall hakt, ist für uns aus der Ferne leider nicht nachzuvollziehen. Versuchen Sie es bitte bei der ELSTER Hotline für technische Fragen. Die erreichen Sie telefonisch unter 0800-52 35 055 (Montag-Freitag von 7 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr).
@MarionHellinger Жыл бұрын
Flurstück- Zähler hat 5 Zahlen lassen sich aber nur 4 Zahlen eintragen.
@MichaelSchaefer-rz9ub Жыл бұрын
Wie dämlich ist das denn? Auf dem Anschreiben nicht der geringste Hinweis. Warum nicht einfach ein Text: 1. Einloggen, 2. Formular auswählen 3. Ausfüllen. Aber nein - 10 Minuten Video anschauen.
@MichaelSchaefer-rz9ub Жыл бұрын
LaFo - warum nicht LMAO
@MichaelSchaefer-rz9ub Жыл бұрын
Sobald ich mich bei Elster einlogge, muss doch bekannt sein, wer hier eingeloggt ist. Also ist das Aktenzeichen schon bekannt. In BW also auch die Informationen zum betreffenden Grundstück. Es ist ein Armutszeugnis, dass ich die Daten jetzt von Hand aus dem einen Browserfenster in das andere übertragen muss. Zum Glück nicht noch ausdrucken, einscannen und per Post ans Finanzamt schicken. Das ist doch erbärmlich.
@finanzenBW Жыл бұрын
@@MichaelSchaefer-rz9ub Die Reform der Grundsteuer ist die größte Steuerreform seit Jahren. Die Daten von Millionen von Grundstücken müssen aktualisiert werden. Dabei läuft tatsächlich nicht immer alles rund. Kritik ist oft berechtigt und wir nehmen sie uns zu Herzen. ELSTER beispielsweise ist in der Tat nicht so benutzerfreundlich wie wir es gerne hätten. Und da Sie sich fragen, ob das alles nicht vollautomatisch und digital gehen sollte: Ja, das wäre auch unser Wunsch. Für die aktuelle Datensammlung benötigen wir aber nochmal die Erklärungen der Eigentümerinnen und Eigentümer. Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Fall haben, können wir versuchen, Ihnen hier direkt zu helfen. Bei spezifischeren Fragen sind die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Finanzamt für Sie da.
@MichaelSchaefer-rz9ub Жыл бұрын
Danke für die Antwort. Ja, ich verstehe, dass es ein Riesenaufwand ist, die Daten von Millionen Grundstücken zu aktualisieren. Nur: Ich erhalte ein Schreiben von dem für mich zuständigen Finanzamt an meine Adresse. In diesem Schreiben ist ein Aktenzeichen angegeben und das zu aktualisierende Grundstück. Außerdem sind weitere Hinweise zum Ausfüllen dabei. Alle Daten, die ich in diverse Formulare und Unterformulare eingeben muss, waren zu dem Zeitpunkt als der Brief verschickt wurde, bereits bekannt. Wäre meine Steuer-ID, Steuernummer, Adresse, falsch, hätte ich den Brief nie gekriegt, wie soll also eine Aktualisierung gehen? Wäre das bezeichnete Grundstück, das Aktenzeichen falsch: wer soll das aktualisieren können? Was auch immer versucht wird zu sammeln, so lange das, was mir in der Aufforderung zur Erklärung geschickt wurde nicht stimmt - wer soll es wie soll es wie korrigieren? Ich kann doch als Steuerpflichtiger nicht einfach Grundstücke erfinden und auf magische Weise dem Vorgang zuordnen. Genauso wenig wie Finanzamt oder Gemeinde irgendwelchen Grundstücken beliebige Eigentümer verpassen können. Der Eindruck, der bei mir hängen bleibt ist, dass das Verfahren - Bürger macht den Abgleich - einfach nicht durchdacht worden ist. Dazu kommt, dass die betroffenen Sachbearbeiter den ganzen Frust über dieses Verfahren abbekommen. Dafür haben sie mein aufrichtiges Mitgefühl.
@susannehaas6706 Жыл бұрын
@@MichaelSchaefer-rz9ub ich mache das über meinen Zugang auch für Eltern und Geschwister - und es gibt ja auch andere Elster-Funktionen z.b. Einkommensteuer. Das geht ja nicht, dass es sich dann nur auf einen Vorgang bezieht. (Vergleichen sie mal Online-Banking, da wählen sie doch auch aus, welches Konto sie ansehen sollen)
@rainerzimmermann8757Ай бұрын
Mann, was für ein gewaltiger Mist! Die Bürger sollen die Aufgaben des Staates erledigen und Daten einsammeln und höchst umständlich eingeben, die in digitaler Form vorliegen. Es wäre doch ein leichtes, ein Programm zu schreiben, das diese Daten zusammenführt. Aber nein, in meinem Fall muss ich wegen zweier geerbter absolut wertloser ungenutzter Hanggrundstücke diesen immensen Aufwand betreiben ... Ohne dieses nützliche Video wäre ich wohl daran verzweifelt.
@rainerzimmermann8757Ай бұрын
Nachtrag: Und leider kann man NICHT eintragen, dass das geerbte Grundstück NICHT genutzt wird und keinerlei Ertrag bringt. Man wird wie ein landwirtschaftlicher Großbetrieb behandelt. Siehe oben: Was für ein gewaltiger Mist ...
@elisabethammann2584 Жыл бұрын
Es kommt zu spät.
@finanzenBW Жыл бұрын
Hallo Frau Ammann, bislang sind erst zirka zehn Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer A (also für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) eingegangen. Bis zum Ende der Frist am 31. März ist allerdings auch noch etwas Zeit. Insofern hoffen wir, dass das Video noch die ein oder andere Hilfestellung geben kann.
@traderwolle877 Жыл бұрын
Abgabefrist Grundsteuer A Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.
@uwejaehnichen8699 Жыл бұрын
Was eine Scheisse mit seinem LAFo, kann der nicht mal das einzeln auflisten wenn man eine Whng hat
@finanzenBW Жыл бұрын
Hallo Herr Jaehnichen, könnten Sie Ihre Frage bitte präzisieren?
@patrickzimmer8573 Жыл бұрын
@@finanzenBW Interessant wäre, wie man die Ausführung Hofstelle ausfüllt. Also sobald das eigene Haus auf dem bisherigen besteuerten Grundstück "Grundsteuer A" steht.
@finanzenBW Жыл бұрын
@@patrickzimmer8573 Für diesen Fall haben wir eine PDF-Ausfüllhilfe erstellt. „Fall 8: Mein Mann/meine Frau und ich besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle“ finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E-1155757838/finanzaemter/Formulare/Grundsteuerreform/Fall_8_Mein_Mann_meine_Frau_und_ich_besitzen_einen_landwirtschaftlichen_Betrieb_mit_Hofstelle.pdf Zwei konkrete Beispiele zum oben genannten Fall sowie weitere Fallkonstellationen finden Sie unter: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Wichtige+Hinweise+fuer+die+Grundsteuererklaerung Sollte Ihnen das nicht weiterhelfen, melden Sie sich gerne wieder und wir schauen, was wir noch für Sie tun können. Übrigens stehen auch unsere Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Finanzamt für Fragen zur Verfügung.