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Weil ein Mieter bei der Wohnungsrückgabe aufmerksam war und Dokumente, die ihm zur Unterschrift vorgelegt wurden nicht ungeprüft unterzeichnete, konnten die MVÖ-Experten eine Rückzahlung für ihn erkämpfen.
Diesen Fall schilderten wir bereits in unserem Mitgliedermagazin "Fair Wohnen". Hier geht's zum Artikel (mietervereinig...) .