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Erbrechtliche Ansprüche entstehen erst mit dem Versterben des Erblassers. Wer vorher schon an „sein Erbe“ kommen will, muss seine Eltern entweder vom Sinn einer vorweggenommenen Erbfolge überzeugen oder ihnen einen Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung einer Abfindung anbieten.
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose, welche Möglichkeiten man in welchen Konstellationen am besten realisieren kann.
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☛Pflichtteilsverzicht: studio.kzbin.infokJ23...
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