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/ @lebensweltenwanderer
Der Staat schafft durch Gesetze, die wiederum festlegen, welcher NutzerInnengruppe welche (staatlichen) Ressourcen und (staatlichen) Leistungen zu Teil kommen die Handlungsaufträge und die Strukturen, in der sich die Soziale Arbeit bewegt (vgl. Spiegel, 2013, S.2).
Gegenüber diesen staatlichen Handlungsaufträgen, mit welchen auch eine Verpflichtung dem Staat als einem der Auftraggeber (Mandate) des sozialpädagogischen Handelns einhergeht, steht der Handlungsauftrag, welcher von den Nutzern*innen der Sozialen Arbeit selbst ausgeht (vgl.
Spiegel, 2013, S. 26).
Diese (strukturellen) Gegebenheiten wurden von Böhnisch und Lösch in dem sogenannten Doppelmandat festgehalten.
Staub-Bernasconi erweiterte dieses Doppelmandat um eine zusätzliche dritte Dimension - der Verpflichtung gegenüber der Profession (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 114 - 115).
►► Dropbox-Link zur Grafik aus Video (zum Tripelmandat):
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►►Verwendete Quellen im Video sowie im Text:
Ehrhardt, A. (2013). Methoden der Sozialen Arbeiten (2. Aufl.). Schwalbach:
Wochenschau Verlag.
Staub-Bernasconi, S. (2018). Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Soziale Arbeit auf dem Weg zu kritischer Professionalität (2. Vollständig überarbeitete & aktualisierte Ausgabe). Leverkusen: Barbara Budrich.
Spiegel H. (2013). Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit (5. vollständig überarbeitete Aufl.). München: Ernst Reinhardt.
#SozialeArbeit #Tripelmandat #Kurzerklärt