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Neue Runde im Sampling-Rechtsstreit um einen zweisekündigen Musikschnipsel von 1979: In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Gruppe Kraftwerk und Hip-Hop-Produzent Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt.
Demnach stelle die Nutzung eines - auch nur sehr kurzen - Audiofragments, welches aus einem Musikstück eines anderen Künstlers kopiert wird, prinzipiell "eine teilweise Vervielfältigung" eines urheberrechtlichen Werkes dar. Hierfür sei immer eine Erlaubnis des Urhebers erforderlich.
Es gebe jedoch auch zugunsten der Kunstfreiheit Ausnahmen. So dürfe ein Musiker ohne Genehmigung Musikfragmente anderer Künstler für sein eigenes Werk übernehmen, "um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen". Dann liege keine urheberrechtlich geschützte "Vervielfältigung" vor. Das verwendete Fragment dürfe auch ein "Zitat" auf das Ursprungswerk sein. Der Künstler müsse mit diesem dann "interagieren".
In dem Streit geht es um den von Pelham produzierten Song "Nur mir" der Deutschrapperin Sabrina Setlur, in dem Pelham eine Tonsequenz aus dem 1977 veröffentlichten Stück "Metall auf Metall" verwendet.
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