Also bei 1,56 finde ich es grenzwertig. Entweder komplett mit Horn und Licht oder gar nicht aber nicht ranfahren und dann einschalten
@rolandkuhn7778Ай бұрын
Es gibt in der STVO den Paragraph 38, da steht es ganz klar drinnen, die Nutzung von Sonder und Wegerechten. Aber selbst die Polizei hält sich da nicht immer daran.