wow, so klar dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee! Bitte mehr solche Videos
@hemmernord609410 күн бұрын
GERNE
@lenaxx64293 жыл бұрын
Super erklärt. Vielen Dank! :)
@hemmernord609410 күн бұрын
GERNE
@farina.x4 жыл бұрын
Top!
@hemmernord609410 күн бұрын
DANKE
@nikoscholz863 жыл бұрын
Kurze Frage, wieso wird im Falle der Verpflichtungsklage bei Erledigung nach Klageerhebung die FFK § 113 I S.4 analog angewendet ? Liegt es daran das nun in der Statthaftigkeit das Begehren nicht auf die Feststellung einer Rechtswidrigkeit, sondern stattdessen auf die Feststellung einer früheren Rechtmäßigkeit gerichtet ist ? Bzw worauf soll die FFK im Falle der Verpflichtungsklage generell hinauslaufen ? In dem genannten Bsp wurde ja im Nachhinein der B-Plan geändert, weswegen der Kläger ja kein Haus mehr Bauen könnte, selbst wenn er es mal durfte. Aus diesem Grund fällt es mir auch etwas schwer ein korrektes Feststellungsinteresse für diesen Fall zu bestimmen. Könnte mir da jemand weiterhelfen ?
@hemmernord609410 күн бұрын
§ 113 I 4 VwGO bezieht sich nach dem Wortlaut auf die Anfechtungsklage, daher analoge Anwendung bei Verpflichtungsklage