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6. WGGF - Online-Mittwochstreffen | Online-Seminar vom 10.02.2021: "Grundherrliche Quellen am Beispiel der Domkellnerei Münster" | Referent: Volker Wilmsen | Westfälische Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung
Die „Eigenhörigkeit“ ist vor 1800 die für Westfalen (nördlich der Lippe) typische Form der Leibeigenschaft / Grundherrschaft und beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer (Grundherrn) und dem Bewirtschafter (Eigenhörigen). Dabei werden der Hof und die zugehörigen Ländereien vom Grundherrn an den Eigenhörigen zur Nutzung und zum Besitz übergeben.
Die Grundherren erstellten über ihre bäuerlichen Eigenhörigen meist umfangreiche Aufzeichnungen wie Protokolle, Rechnungen, Wechsel- und Freibriefe und Eigenhörigenverzeichnisse. Mithilfe dieser Quellen lassen sich viele genealogische Daten und Fakten mit den Kirchenbüchern abgleichen. Komplexere Fragen lassen sich häufig sogar ausschließlich durch diese Quellen klären, insbesondere in der Vorkirchenbuchzeit.
Für die bäuerliche Familienforschung in Westfalen stellen die grundherrlichen Unterlagen somit neben den Kirchenbüchern die wichtigste genealogische Quelle in der Zeit vor 1800 dar.
Am Beispiel der Domkellnerei Münster, einem der größten Grundherren des Münsterlandes mit über 800 Höfen und Kotten, werden diese detaillierten und aufschlussreichen Quellen und ihr Wert für die Familienforschung ausführlich vorgestellt.
Die Präsentation als pdf zum Download: vereine.geneal...