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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Wertsteigerungen im Betriebsvermögen sind steuerpflichtig. Gehören zum Betriebsvermögen Grundstücke, so bilden sich über die Jahre stille Reserven, die beim Verkauf zu besteuern sind. Die Steuerpflicht tritt auch bei der Betriebsaufgabe ein. Grundstücke im Betriebsvermögen sind daher grundsätzlich zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt und geben Ihnen Tipps und Gestaltungshinweise.