Ich arbeite selber auf 50% Kurzarbeit. Bei meinem Arbeitgeber wird vorerst bis ende August 2020 auf 90% des Nettolohns aufgestockt. Als Bemessungsgrundlage wird dafür der Durchschnitt des Nettolohns der letzten 3 Monate vor Beginn der Kurzarbeit genommen. Ich denke das ist besonders für Schichtgänger wichtig, die ja durch die Schichtzulagen oftmals sehr schwankende Nettolöhne je nach Schichteinsatz oder anderen Umständen haben. Was nützt es zb. einem Vollschichtgänger, der Januar und Februar normale Vollschicht gefahren ist und dabei ein gutes Nettoeinkommen hatte, dann aber im März zb. aufgrund von Umständen wie Urlaub / Krankheit / Schichtplan der im März keine Nachtschichttage vorsieht (was bei uns durchaus im 6 Wochen Schichtplan der Fall ist), keinerlei Schichtzulage erhällt und dann bei der Aufstockung auch nur der März als Bemessungsgrundlage genommen wird.
@nachrichtenausdeutschland46714 жыл бұрын
Nice Video...
@chrischris87434 жыл бұрын
Die regel mit mind 50 % zu Hause führt bei uns im Betrieb zu krassen Unstimmigkeiten. Viele sind 1 Tag über die grenze viele drunter. Die Stimmung ist echt beschissen weil teilweise die leute mit 1 Tag zu viel Arbeit nicht die 70 % sondern 60 % bekommen würden. Somit verdienen sie mit 11 Tage arbeit weniger wie manche mit 10 Tage.
@Waveini4 жыл бұрын
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei den Tarifverträgen von einer Nettoaufstockung immer geredet?
@haas.wir.steuern4 жыл бұрын
Hallo Waveini, in der Regel erfolgt die Aufstockung in Tarifverträgen auf Basis des Nettobetrags. Man kann jedoch nicht generell davon ausgehen. Es ist immer der genaue Wortlaut des jeweiligen Tarifvertrags zu prüfen.